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wolfgang bek
TeilnehmerHallo Frank
keine Nachrücker/ Ersatzmitglieder?
Wenn von 5 nur noch 2 über sind ist der Personalrat nicht mehr beschlussfähig. ( Also sind die gefassten Beschlüsse nichtig)
Demnach ist neu zu wählen ,
- bei erheblicher Änderung der Beschäftigtenzahl,
- bei Absinken der Zahl der Personalratsmitglieder um mehr als ein Viertel nach Nachrücken aller Ersatzmitglieder,
- bei Rücktritt des Personalratsgremiums insgesamt,
Da der PR jetzt handlungsunfähig ist sollten die letzten Beiden der Dienststelle mitteilen das sie mit sofortiger Wirkung ihr Amt niederlegen also zurücktreten. Dann sollte das hier greifen:
Besteht in einer Dienststelle kein Personalrat , beruft der Dienststellenleiter von Amts wegen unverzüglich eine Personalversammlung ein, die den Wahlvorstand bestellt.
Ich denke da ist die Dienstelle in der Pflicht, das kann man der Dienststelle ja auch zusammen mit dem Rücktritt mitteilen.
Ist bei Euch keiner in der Gewerkschaft? Da bekommt Ihr zumindest ganz genaue Auskünfte.
VG
Wolfgang alter und neuer PR Vorsitzender Halstenbek
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Diese Antwort wurde vor 1 Jahr, 11 Monaten von
wolfgang bek geändert.
wolfgang bek
TeilnehmerMoin
Der Personalrat bildet aus seiner Mitte den Vorstand. Diesem muss ein Mitglied jeder im Personalrat vertretenen Gruppe angehören.
Selbst wenn er nicht den Vorsitz will, Stellvertretender Vorsitzender wird der Kollege auf jeden Fall da er der einzige seiner Gruppe ist..
VG WolfgangPR Vorsitzender Gemeinde Halstenbek.
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Diese Antwort wurde vor 2 Jahren von
wolfgang bek geändert.
wolfgang bek
TeilnehmerBitte überarbeiten, ist nicht lesbar
wolfgang bek
TeilnehmerMoin zusammen
die 6 in Halstenbek gab es nach Überprüfung und Stellenbewertung der Firma Kubus. Ich hab schon aus anderen Bezirken die Rückmeldung das es eher mit einer externen Stellenbewertung klappt als mit internen Stellenbewertungskommisionen.
Ich muss dazu aber auch sagen das wir unsere Schulhausmeister ( unter Anderen ich) als erste Schleswig-Holstein weit in die 7 gekriegt haben und das nur durch Mitteilung unserer damaligen FDL und FBL an die Dienststelle dass unsere Arbeit auf Grund von GLT, Lüftungsanlagen und komplexer Heizungsteuerungen erhöhte technische Anforderungen beinhaltet…. Da klagen heute noch Kollegen im gesamten Bundesgebiet bis vors Bundesarbeitsgericht um höhergruppiert zu werden. Ein Kollege hat gerade vor 2 Tagen einen Prozess gewonnen!
VG Wolfgang
Gemeinde Halstenbek
wolfgang bek
TeilnehmerWählbarkeit ist vorhanden aber…
Der Aussenwirkung des PR kann darunter leiden. Wir hatten diese Problematik im letzten PR ( 2 FDL 1 Aussenstellenleitung bei 5 PR Mitglieder) Da gab es die Aussage von mehreren Kollegen; Zum Personalrat gehe ich nicht mehr da sitzt mein Vorgesetzter.
Diese Problematik teile ich auch Kandidaten mit die sich aus Führungsebene für die Personalratsarbeit interresieren.
Da kommt man auch schnell in einen Gewissenskonflikt und alles was „meine“Abteilung angeht geht mich dann aus Befangenheit nichts an…. Das muss der Kandidat aber mit sich ausmachen. Ich persönlich würde mich ab einer Stv. Fachdienstleitung nicht mehr aufstellen lassen.
Vele Grüße Wolfgang
wolfgang bek
TeilnehmerBei uns gibt es die Absprache das alle Stellen öffentlich ausgeschrieben werden und dabei alle internen Bewerber ( auch bei nicht vorhandener Eignung) zu einem Motivationgespräch geladen werden.
Die Stellenauschreibungen werden mit Veröffentlichung auch per Rundmail im Haus bekanntgegeben und auf der homepage veröffentlicht.
Gruß aus Halstenbek
Wolfgang
wolfgang bek
TeilnehmerMoin zusammen
ich habe bei Haufe gelesen das es mit dem TVÖD eine Reformation der Erschwernisszuschläge gab.
Wenn der Müll den die Hausmeister bewegen müssen nicht strahlenbelastet ist wird das wohl nichts werden mit Zulagen. Sonst selbst mal unter TVÖD Erschwernisszulagen suchen.
Da ich selber als Schulhausmeister eingestellt bin finde ich die aufgeführten Aufgaben auch nicht gerade Zulagen fähig, das gehört meiner Meinung nach eigentlich zum Portfolio eines Hausmeisters.
LG Wolfgang Halstenbek
wolfgang bek
TeilnehmerHallo Wiebke
da kann man euren KiTas nur viel Glück wünschen,was da an Personal von Zeitarbeitsfirmen kommt ist gelinde gesagt nicht gerade die Creme dela creme. Wir haben auch immer wieder Zeitarbeitskräfte beschäftigt und neben der mangelhaften Qualität der Arbeit ist auch hier der Markt leergefegt.
Wir haben aber im Bereich innere Verwaltung auch Zeitarbeit im Einsatz gehabt wo wir die Kolleginnen in den öffentlichen Dienst übernommen haben. Das ist aber tatsächlich die Ausnahme.
Hier sind erste Gedanken für eine DV die wir als Personalrat angedacht haben,vielleicht könnt Ihr da ja was von gebrauchen 😉
Zeitarbeitskräfte
In der Gemeinde werden zur Überbrückung von Krankheit bedingten Ausfällen immer wieder Zeitarbeitskräfte eingestellt.Der Personalrat sieht die Notwendigkeit der Maßnahmen zur zeitlich begrenzten Unterstützung der Mitarbeitenden. Vergangene öffentliche Ausschreibungen sowie interne Interessensbekundungsverfahren für kurzzeitige Vertretungsstellen bis zum 12 Monaten zeigten meistens keine Resonanz.
Es geht dabei ausschließlich um Zeitarbeit die das vorhandene Personal vertritt nicht um die Neuschaffung von Stellen.Vorschlag des Personalrates zum Umgang mit Zeitarbeitsverträgen.
Krankheitsvertretung bis zu 3 Monaten ( schnelles reagieren um dem Dienstbetrieb aufrecht zu erhalten) ist dem Personalrat umgehend mitzuteilen aber ohne Personalratsbeschluß möglich. Eine Teilnahme des Personalrates bei Auswahlgesprächen ist erforderlich.
Eine Verlängerung dieser Beschäftigung geht nur mit Beteiligung des Personalrates.
Langfristig planbare Einstellung( Elternzeitvertretung, Sabbatical etc.) nur über Mitbestimmungsbeschluß des Personalrates. Hier ist ein vorheriges Interessenbekundungsverfahren im Rathaus und den Außenstellen zwingend vor der Einstellung von Zeitarbeitskräften durch zu führen. Sollte es hier zu keinem Ergebnis kommen ist eine Teilnahme des Personalrates bei den Auswahlgesprächen der Zeitarbeitskräfte erforderlich.Lieben Gruß
Wolfgang Gemeinde Halstenbek
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Diese Antwort wurde vor 2 Jahren, 3 Monaten von
wolfgang bek geändert.
wolfgang bek
TeilnehmerGuten Morgen
kurze Verständnissfrage; Interkulturelle Öffnung im Bezug auf Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst/ Verwaltung oder im Bezug auf die Arbeit mit/ für den Bürger?
LG Wolfgang Gemeinde Halstenbek
25.10.2022 um 14:56 Uhr als Antwort auf: Geschäftsordnung – keine Beamte bzw. Wegfall des Beamten (ohne Nachrücker) #1978wolfgang bek
TeilnehmerErsatzmitglieder rücken in der Reihenfolge nach, die durch den Wahlvorstand aufgrund des Wahlergebnisses festgelegt wurde. Bei der Personenwahl sind es (ggf. bezogen auf die Gruppen) diejenigen Bewerber mit den meisten Stimmen, die nicht mehr direkt in den Personalrat gewählt wurden. Bei der Verhältniswahl ist die Listenzugehörigkeit des verhinderten Personalratsmitglieds bei der Benennung des Ersatzmitglieds zu beachten.
Ein listenübergreifendes Nachrücken von Ersatzmitgliedern in den Personalrat findet nicht statt; dies gilt auch dann, wenn die Erschöpfung des betreffenden Wahlvorschlages darauf zurückzuführen ist, dass der Wahlvorschlag den – nicht zwingenden – Anforderungen des § 8 Abs. 1 BPersVWO an die Zahl der Bewerber nicht entsprochen hat.
Das ist das was ich jetzt auf die Schnelle gefunden habe, bedeutet also daß, wenn ihr keinen gewählten Beamtenvertreter mehr habt, der PR Sitz leer bleiben müsste.
VG Wolfgang
wolfgang bek
TeilnehmerIch hab da noch was im www gefunden:
<h2>Wie viele Urlaubstage darf der Arbeitgeber mit Betriebsurlaub verplanen?</h2>
Die gute Nachricht für Arbeitnehmer ist, dass der Arbeitgeber nicht den gesamten Urlaubsanspruch als Betriebsurlaub verplanen darf. Wie viele Urlaubstage der Arbeitgeber festlegen darf, dazu gibt es keine eindeutige Regel. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) aus dem Jahr 1981 dürfen Arbeitnehmer aber ca. zwei Fünftel Ihres Urlaubs selbst festlegen (1 ABR 79/92).In anderen Worten: Etwa 60 Prozent des Jahresurlaubs dürfen als Betriebsurlaub angeordnet werden. Hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf 20 Urlaubstage im Jahr, dann können nach dieser Formel zwölf Urlaubstage als Betriebsurlaub vom Arbeitgeber verplant werden.
wolfgang bek
TeilnehmerWelche begründete Ablehnung könnte es dann durch den Personalrat geben? Wir reden ja nicht von Mehrarbeit sondern tatsächlich von Schließzeiten an Tagen die äußerst beliebt als Urlaubstage ( Brückentage) sind.
Ich bin gespannt welchen Ablehnungsgrund es im Rahmen der Mitbestimmung aus eurer Sicht gibt.
VG Wolfgang
wolfgang bek
TeilnehmerHallo
Gemeinde Halstenbek knapp 230 MA ,ich als Personalratsvorsitzender voll freigestellt.
Schallmauer für Freistellung sind eigentlich 200 MA, und das in Schleswig Holstein. in anderen Bundesländern 300 meines Wissens
§ 36 MBG Schl.-H.(1) Versäumnis von Arbeitszeit sowie die Nichterfüllung dienstplanmäßiger Leistungen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Aufgaben des Personalrates nicht zu vermeiden sind, haben keine Minderung der Dienstbezüge, des Arbeitsentgeltes und aller Zulagen zur Folge.
(2) Werden Mitglieder des Personalrates durch die Erfüllung ihrer Aufgaben mehr als fünf Stunden im Monat über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus beansprucht, so ist ihnen Dienstbefreiung in entsprechendem Umfang zu gewähren. Satz 1 gilt sinngemäß, soweit keine regelmäßige Arbeitszeit besteht oder die Personalratsarbeit außerhalb der Arbeitszeit stattfindet.
(3) Mitglieder des Personalrates sind von ihrer dienstlichen Tätigkeit ganz oder teilweise freizustellen, soweit es nach Umfang und Art der Dienststelle zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Auf Beschluss des Personalrates werden von ihrer dienstlichen Tätigkeit ganz freigestellt in Dienststellen mit in der Regel
200 bis 500 Beschäftigten ein Mitglied,
501 bis 1.000 Beschäftigten zwei Mitglieder,
1.001 bis 2.000</td>
Beschäftigten drei Mitglieder und beije weiteren angefangenen 1.000 Beschäftigten ein weiteres Mitglied.Lieben Gruss Wolfgang
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Diese Antwort wurde vor 2 Jahren, 7 Monaten von
wolfgang bek geändert.
wolfgang bek
TeilnehmerDa alle Mitarbeitenden das Recht auf Teilnahme an der Personalratssitzung haben ein klares Ja.
Finden Personalversammlungen während der Arbeitszeit statt?
Ja. Das gilt für die regelmäßige Personalversammlung, in der der Tätigkeitsbericht erstattet wird, und für Versammlungen, die die Dienststellenleitung wünschte (§ 60 Abs. 1 Satz 1 BPersVG). Andere Personalversammlungen, etwa solche, die ein Viertel der Beschäftigten beantragt haben, finden außerhalb der Arbeitszeit statt (§ 60 Abs. 1 Satz 2 BPersVG). Hiervon kann im Einvernehmen mit der Dienststellenleitung abgewichen werden.Der Personalrat soll den Zeitpunkt so wählen, dass möglichst viele Beschäftigte teilnehmen können (einschließlich Aushilfen, Teilzeitkräften).
Die Teilnahme an der Personalversammlung hat für die Beschäftigten keine Minderung der Dienstbezüge oder des Arbeitsentgelts zur Folge.
Es gibt aber zur Zeit Gerichtsverhandlungen über das Thema KiTaschliessungen aufgrund von Personalversammlungen im Raum Kölln. Hier klagen Eltern aufgrund der fehlenden Betreuungszeit.
Liebe Grüße
Wolfgang Halstenbek
wolfgang bek
TeilnehmerHallo Frank
kannst du das Format nochmal überprüfen?
<p style=“margin-top: 0pt; margin-bottom: 6pt; widows: 0; orphans: 0; font-size: 11pt;“><span style=“font-family: Arial;“>Wenn es keine Lösungsmöglichkeit gibt, wäre es möglich, alle Kolleginnen und Kollegen dazu aufzurufen, zu Hause zu bleiben unter Nutzung von Urlaubstagen und Zeitausgleich. Die Kolleginnen und Kollegen, denen dies nicht möglich ist, könnte Homeoffice für den Zeitraum angeboten werden oder auch notfalls die Möglichkeit, ins Rathaus zu kommen, das wegen der Notbesetzung ja sowie vorgeheizt werden muss.</span></p>
<p style=“margin-top: 0pt; margin-bottom: 6pt; widows: 0; orphans: 0; font-size: 11pt;“><span style=“font-family: Arial;“>Eine weitere Möglichkeit wäre z.B. eine bezahlte Dienstfreistellung, in diesem Falle müsste kein Urlaub genommen werden und es würden keine Minusstunden auflaufen. Diese müsste dann, aber für alle Kolleginnen und Kollegen gleicher maßen gelten. </span></p>
Die Dienststelle hat bisher unsere Fragen nicht beantwortet.So kommt das hier bei mir auf den Bildschirm….
Gruß Wolfgang Halstenbek
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