wolfgang bek

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  • als Antwort auf: Geburt des Kindes – Arbeitsbefreiung #3143
    wolfgang bek
    Teilnehmer

    Hallo zusammen

    Wenn werdende Mutter und werdender Vater die gleiche Meldeadresse haben also eheähnlich zusammenwohnen ist der freie Tag  laut §29 gerechtfertigt.

    Es wird ja auch nach der Geburt der Verdienst des Kindsvaters als Familieneinkommen bei der Berechnung von Leistungen zu Grunde gelegt wenn man (eheähnlich) zusammen wohnt. ( Erfahrungswerte gerade beim eigenen Enkel passiert)

    VG Wolfgang Halstenbek

    PS: An Alle 😉 Ich würde es toll finden wenn im Rahmen der Nettikette hier nicht auf eine Ansprache sowie auf eine Namensnennung unter dem eigenen Post verzichtet wird. Dankeschön

    als Antwort auf: PR-Sitzung – Ausschluss der Interessenvertretungen? #3128
    wolfgang bek
    Teilnehmer

    Hallo Matthias

    mit Zulassung der Gleichstellungbeauftragten hebt ihr die Nichtöffentlichkeit der Sitzung auf und ALLE eure Beschlüsse sind anfechtbar! Sie ist ein Teil der Dienststelle und betreut in Ihrer Arbeit auch nur einen Teil der Mitarbeitenden.

    Viele Grüße

    Wolfgang aus Halstenbek

    als Antwort auf: Höhergruppierung / Zulage #3127
    wolfgang bek
    Teilnehmer

    Hallo Amt Jevenstedt

    ( einen Namen anzugeben tut nicht weh, probier ruhig mal)

    überprüfe mal bitte dein Format, deine Mail besteht zu 95% aus Hyroglyphen.

    Viele Grüße

    Wolfgang Gemeinde Halstenbek

     

    als Antwort auf: Privatisierung #3073
    wolfgang bek
    Teilnehmer

    Moin

    für den Personalrat prio 1 :  Die Kolleginnen und Kollegen sind dann nicht mehr im öffentlichen Dienst und im TVÖD! .Viele unserer Erzieher haben bewusst von privaten Betreibern in den öffentlichen Dienst gewechselt.

    Ausser es wird über einen Eigenbetrieb nachgedacht, dies spart aber auch kein Geld da hier noch eine eigene Verwaltungsstruktur aufgebaut werden muss ( vielleicht sogar mit eigenen Gebäuden)

    Solltet ihr verdi mitglieder im PR haben sollten die sich mal mit Annette Falkenberg in Neumünster bei verdi süd-west in Verbindung setzen, die hat im Bereich SUE schon einiges mitgemacht und begleitet.

    Bei uns war bereits über die Politik ein Prüfauftrag beantragt worden aus dem wir als Personalrat (mit Unterstützung aus der Politik) die Streichung des Überganges zu einem privaten Träger durchgesetzt haben. Hier sollten ein Eigenbetrieb, eine GMBH oder ähnliche Beteiligungsgesellschaften gegenübergestellt werden um möglichst die beste Lösung zu finden.

    Aufgrund von Personalmangel wird der Prüfauftrag zur Zeit nicht weiter verfolgt…….

    In Pinneberg sucht die Stadt jetzt schon länger einen privaten Betreiber für 1 oder 2 KiTas finden aber keinen.

    Die Kollegen haben bestimmt auch noch input für Euch.

    Und als kleinen Bonbon: Sollte der private Betreiber die Kinder aus welchen Gründen auch immer nicht mehr betreuen können fällt der Betreungsauftrag an die Kommune zurück….

    VG Wolfgang Halstenbek

     

    wolfgang bek
    Teilnehmer

    Moin zusammen

    Stufengleich ja aber die Laufzeit der Erfahrungsstufe beginnt wieder neu. Da muss man gerade als älterer Mitarbeiter schauen ob sich das rechnet. Wir haben bei den Schulsozialarbeitern den Fall gehabt das der Stufenaufstieg in der alten Eingruppierung mehr gebracht hat als die neue Entgeltgruppe. Muss man also genau hinschauen.

    Und als kleiner Tip Die VAK hat für die Arbeitgeber das hier freigegeben:

    Zur Mitarbeitergewinnung können bis zu 2 Erfahrungsstufen vorweg gewährt werden. Bedeutet während Verkürzung der Stufenlaufzeit beim Bestandspersonal immer noch ein steiniger Weg ist kann man bei Verhandlungen für einen neuen Posten schon was verhandeln.

    VG Wolfgang Halstenbek

     

    als Antwort auf: Kündigung Probezeit Schwerbehinderung #3034
    wolfgang bek
    Teilnehmer

    Moin

    keine eigenen Erfahrungen aber ich fand in dem Zusammenhang diesen Haufe Artikel recht interresant:

    https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/kuendigung-schwerbehinderter-was-zu-beachten-ist_76_440356.html

    VG

    Wolfgang PR Halstenbek

    als Antwort auf: Überlastungsanzeige PR-Vorsitzende*r #3027
    wolfgang bek
    Teilnehmer

    Moin Matthias

    an wen stellt der Personalratsvorsitzende dann die Überlastungsanzeige? Bei einer vollumfänglichen Freistellung hast du keinen Vorgesetzten und wenn du nur teilweise freigestellt bist ist der dann vorhandene Vorgesetzte nur für deine Belastung auf deinem Arbeitsplatzes zuständig aber nicht für den Personalratsanteil. Wenn augenscheinlich die Freistellung nicht ausreicht um die Personalratsarbeit zu erledigen muss der Personalrat weitere Freistellungen von der Dienststelle fordern. Vielleicht reicht aber auch eine Schreibkraft für das Stundenweise abarbeiten des Verwaltungsaufwandes ( auch die steht dem Personalrat zu). Für das was und wie würde ich mir Infos bei meiner Gewerkschaft holen.

    Viele Grüße Wolfgang

    PR Vorsitzender Halstenbek

     

    als Antwort auf: Freistellung für PR Arbeit #3003
    wolfgang bek
    Teilnehmer

    Moin Phillip

    habt ihr noch Stellenauschreibungen draussen? Dann solltet ihr eher gleich auf eine volle Freistellung hinarbeiten ( da in absehbarer Zeit das erreichen der 200 gewährleistet ist o.ä.). Aus meiner Sicht schafft es gleich schlechte Stimmung wen ihr 2-3 Monate später dann sowieso eine Kollegin vollumfänglich freistellt.

    VG Wolfgang

    als Antwort auf: Abgeordnete Beschäftigte #2937
    wolfgang bek
    Teilnehmer

    Moin

    das hier hab ich aus dem Lehrerbereich gefunden, ist aber Baden Würtenberg.

    An der Abordnung wird der Personalrat der aufnehmenden Dienststelle (dies ist der für die Gemeinschaftsschule zuständige Personalrat) beteiligt, der Personalrat der abgebenden Dienststelle (zum Beispiel der Bezirkspersonalrat Gymnasien) nur auf Antrag der Lehrkraft.

    Das betrifft in diesem Fall die Abordnung an sich, wenn man es aber weiterdenkt ist dann auch der “ andere“ Personalrat zukünftig zuständig.

    Als Personalrat sind wir für alle bei uns Beschäftigten zuständig auch für Zeitarbeitskräfte und nichts anderes ist eine Abordnung ja auch. Im Umkehrschluss müsste sich euer abgeordneter Kollege also an den Personalrat bei seiner jetzigen Arbeitsstelle wenden. Verständlicher Weise, da ihr keinerlei Rechte und Befugnisse gegenüber der „fremden“ Dienststelle habt.

    Dies ist meine Auffassung aber so verkehrt ist die glaube ich nicht.

    Viele Grüße Wolfgang Halstenbek

     

     

    als Antwort auf: Aufstieg in den gehobenen Dienst für Beamte #2928
    wolfgang bek
    Teilnehmer

    Hallo Astrid

    tatsächlich sehe ich da wenig Regulierungsmöglichkeiten von Seiten des PR.

    Hier gibt es im Landesrecht SH klare Vorgaben wer wann und mit welchen Vorrausetzungen in den gehobenen Dienst aufsteigen kann.  https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=174558,28   Schau mal hier.

    Beamte werden in den gehobenen Dienst berufen, da gibt es für den Personalrat meines Wissens höchstens eine Mitteilung aber keine Vorlage zur Mitbestimmung.

    Lieben Gruß Wolfgang Halstenbek

    als Antwort auf: MBG S.-H. Kommentar #2920
    wolfgang bek
    Teilnehmer

    Guten Morgen Ralf

    ja das ist die gängigste Fassung die auch bei den meisten Personalern auf der Fensterbank steht. Über den örtlichen Buchhändler bestellen und das gleich mit Abo auf Ergänzungslieferungen dann habt ihr immer die aktuellste Fassung und auch das Regelwerk das zu den PR Schulungen zum Personalvertretungsrecht mitgebracht werden soll.

    VG Wolfgang Halstenbek

     

    • Diese Antwort wurde vor 9 Monaten, 2 Wochen von wolfgang bek geändert.
    als Antwort auf: LOB Ziele #2903
    wolfgang bek
    Teilnehmer

    Hallo Janina

    Wir haben die “ Giesskanne“ und das ist gut so 😉 Alle Mitarbeitenden freuen sich über das „Urlaubsgeld“ im Sommer.

    Wir waren uns schon vor Jahren mit der Dienststelle einig, das es in den wenigsten Bereichen des öffentlichen Dienstes möglich ist sinnvolle Ziele zu vereinbaren und haben dann die Auszahlung an alle beschlossen. Heute ,in Zeiten des Fachkräftemangels sind auch die Termine die da mit dranhängen aus meiner Sicht nicht mehr leistbar ( Zielvereinbarungen Zielkontrollen Mitarbeitergespräche etc) und funktionieren auch nur wenn alle Vorgesetztenstellen ab Fachdienstleitung besetzt sind.

    Wenn man dann die Stellenausschreibungen verfolgt gibt es kaum Verwaltungen wo das der Fall ist.

    VG Wolfgang Halstenbek

    PS Zielbeispiele die so vereinbart wurden, soviel zu sinnvoll :

    Morgens pünktlich zur Arbeit kommen….

    Bei zugewiesenem Dienstwagen diesen täglich betanken bzw an die Ladesäule anschliessen….

    Wöchentlich den Schulhof fegen……

    als Antwort auf: Desksharing #2885
    wolfgang bek
    Teilnehmer

    Hallo Maren

    Wir sind da auch gerade in der Findungsphase, immer mehr Mitarbeitende aber das Rathaus wächst halt nicht mit. Andererseits

    viele Teilzeitkräfte wodurch dann mit mobilem Arbeiten Büros oder halt Schreibtische leer stehen. Soll bei uns jetzt dahingehend angefasst werden das an Tagen wo der Schreibtisch von seinem eigentlichen „Besitzer“ nicht genutzt wird hier ein clean Desk hergestellt werden muss der dann buchbar ist. Gleichzeitig planen wir gerade eine Art workingspace auf den man ausweichen kann wenn man nur kurz eine Arbeitsmöglichkeit im Büro braucht, ( zB. digital zwischen 2 Besprechungen) hier sind 4-6  Arbeitsecken für mobiles Arbeiten angedacht.

    Aktuell haben wir ein Doppelbüro wo 3 Teilzeitkräfte aus dem gleiche Fachdienst sich 2 Schreibtische teilen,das klappt wohl ganz gut.

    Ich berichte gerne wenn wir mehr gemacht haben bzw es tatsächlich umsetzen.

    Gruß Wolfgang aus Halstenbek

    als Antwort auf: Schulhausmeister #2843
    wolfgang bek
    Teilnehmer

    Moin aus Halstenbek

    bei uns wird 39 Stunden die Woche gearbeitet in Früh und Spätschicht an den großen Schulen und an der Grundschule mit versetzter Arbeitszeit ( ein Kollege fängt um 6.30 an und geht um 15.00 und der andere kommt um 8.00 und schließt bis 16.30 dann die Schule ab. Gegen Bereitschaft haben wir uns immer erfolgreich gewehrt.

    Gruß aus Halstenbek

    Wolfgang

    freigestellter Schulhausmeister 😉

    als Antwort auf: Überleitung von MA/Immobiliengesellschaft #2840
    wolfgang bek
    Teilnehmer

    Moin Steffi

    bei uns ist ähnliches im werden und ich kann dir auf jeden Fall schon mal sagen das alles was nicht Eigenbetrieb oder Regiebetrieb heisst bedeutet das die Kolleginnen und Kollegen NICHT mehr im TVÖD sind und auch VBL kein Thema mehr ist.

    Da sind wir dann beim sozialverträglichen Übergang soll heissen 1 Jahr im alten Vertrag danach alles neu… Der Mitarbeiter kann sagen : Ich will das so nicht und er alte Arbeitgeber muss ihn weiter beschäftigen… aber der hat ja keine Arbeitsplätze mehr da er die ja outgesourct hat. Ende vom Lied Betriebsbedingte Kündigung und Arbeitslosigkeit.

    Wir sind kurz vor der Erteilung des Prüfauftrages und haben als PR zusammen mit der ver.di uns in der Politik Gehör verschafft und es geschafft das die erste Formulierung zur Ausschreibung des Prüfauftrages massiv verändert wurde und zB.alle Fragen auf die es nur eine Antwort gibt pauschal gestrichen wurden . Präsenz in den behandelden Ausschüssen und Kontakt zu allen Parteien suchen kann ich Euch als PR nur raten. Bei uns hat es zumindest dazu geführt das keine einzige Partei sich bisher voll hinter die Idee gestellt hat. Die Idee zu diesem Prüfauftrag wurde vom Fachbereich ausgearbeitet und jetzt versucht man halt politische Mehrheiten dafür zu finden.

    VG

    Wolfgang Gemeinde Halstenbek

    schreib mich gerne an wolfgang.westphal@halstenbek.de

     

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