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wgrabowTeilnehmer
Moin zusammen,
in der Stadt Norderstedt hat die OB die 3G-Regel für alle städtischen Gebäude und Einrichtungen verfügt. Im Rathaus ist aktuell alles nur über Termine bzw. mit Anmeldung über die Information geregelt. Im Einwohnerwesen gibt es eine Kontrolle durch extra hierfür eingestellte Kolleg*innen. ansonsten ist der Mitarbeiter, der „externen“ Besuch empfängt für die Überprüfung zuständig. In den Büchereien übernehmen dieses die Kolleg*inne, ebenso auf dem Bauhof.
Viele Grüße
Wiebke Grabow
wgrabowTeilnehmerMoin zusammen,
auf jeden Fall mitbestimmungspflichtig.
Wir haben bislang -meistens- mit dem Arbeitgeber aushandeln können, dass die „Maßnahme“ nach einem best. Zeitraum (z.B. 1 Jahr) überprüft wird, damit betroffenen KOlleg*innen nicht dauerhaft daran „gebunden“ werden.
Weiterhin hat sich für uns herausgestellt, dass es sinnvoll sein kann die Modalitäten auch zu vereinbaren. Bei wem muss die AU in welcher Form vorliegen? Denn wenn ich am ersten Tag der AU erst nachmittags zum Arzt kann, könnte es knapp werden, die AU rechtzeitig vorzulegen….
Grüße
Wiebke
wgrabowTeilnehmerMoin Silke,
wir haben seit 2005 eine Integrationsvereinbarung. Da diese jedoch aus der „Anfangszeit“ stammt, sind wir seit einiger Zeit dabei diese zu überarbeiten. Mit der Novellierung des SBG IX heißt es inzwischen auch Inklusionsvereinbarung.
Das SGB IX §166 besagt „Die Arbeitgeber treffen mit der Schwerbehindertenvertretung und den in § 176 genannten Vertretungen in Zusammenarbeit mit dem Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers (§ 181) eine verbindliche Inklusionsvereinbarung“
D.h. nicht sollen, können, sondern es ist eine Vereinbarung zu schließen. D.h. eigentlich müssten alle auch eine IV haben….
Das Initiativrecht zu Verhandlungen hat hier die Schwerbehindertenvertretung.
das Integrationsamt kann auch bei den Verhandlungen unterstützen.
Viele Grüße
Wiebke
wgrabowTeilnehmer…Hallo an alle nochmal!
vielen Dank für Eure Beiträge – mir ist noch eine nicht ganz unwichtige Frage gekommen: wie viele teilnahmeberechtigte Kolleg*innen habt Ihr jeweils?
in Norderstedt haben wir rund 1300 Kolleg*innen
Teilpersonalversammlungen haben unter Corona schon gemacht, aber mit nur rund 30/40 Personen….
Viele Grüße
Wiebke
wgrabowTeilnehmerHallo Sylvia,
wir planen aktuell für Ende November in Präsenz. Nach der aktuellen VO können Versammlungen stattfinden, wenn jeder zweite Platz belegt ist.
Allerdings habe ich auch schon herausgefunden, dass einige PVs unter 3G-Regeln stattfinden. Das hätte natürlich den Vorteil, dass mehr Personen teilnehmen könnten. Da es aber keine Impf-/ bzw. Testpflicht gibt und die Kolleg*innen ein Recht auf Teilnahme haben, finde ich diese Variante schwierig. Ich bin auch gerade noch im Kontakt mit unserem Vermieter des Raums wegen der Kapazitäten und Hygienekonzept – dann müssen wir weiter gucken.
Gibt es unter uns Personalräte, die PVs unter 3G Regeln durchführen/durchgeführt haben?
Meiner Kenntnis nach gibt es nach MBG keine Möglichkeit der digitalen PV – die Wahrung der Nicht-Öffentlichkeit ist auch schwer zu gewährleisten. bei Betriebsräten sieht es anders aus.
Viele Grüße aus Norderstedt
Wiebke
wgrabowTeilnehmerMoin zusammen,
offizielle Anträge auf mobiles Arbeiten werden aktuell nicht bearbeitet, da wegen Corona soweit es geht im Wechsel (Kohorten) zu Hause gearbeitet werden soll.
Drucken ist zu Hause auch nicht möglich und nicht erlaubt. Dafür kommen die Kollegen dann ins Büro.
Viele Grüße
Wiebke
wgrabowTeilnehmerMoin zusammen,
bei uns geht es auch darum, wenn die Tests ausserhalb der Einrichtung durchgeführt werden.
Da soll es nicht so sein, dass jemand aus dem Speckgürtel Hamburgs nach Heide zum Test fährt und das als Arbeitszeit angerechnet bekommen möchte. Ansonsten kann ich Matthias beipflichten (so sieht es auch bei uns aus)
Kleines Update: in Kooperation mit lokalen Apotheken (nur über diese und Ärzte übernimmt das Land die Kosten für die Tests) und unserem Katastrophenschutz finden jetzt Test vor mobil vor Ort statt und unter diesen Voraussetzungen gibt es keine Diskussion über die Anrechnung als Arbeitszeit.
Vielen Dank für Eure Rückmeldungen.
Bleibt gesund
Viele Grüße
Wiebke
wgrabowTeilnehmerMoin zusammen,
auch bei uns ist Maskenpflicht außerhalb der Büroräume angeordnet. Der Arbeitgeber will noch Masken zur Verfügung stellen, ähnlich wie bei Joachim.
Ansonsten erhalten Kolleg*innen, sofern erforderlich, teilweise auch nach betriebsärztlicher Beratung FFP2 Masken.
Viele Grüße aus Norderstedt,
Wiebke
wgrabowTeilnehmerHallo zusammen,
wir haben mit 1300 Teilnahmeberechtigten uns entschlossen, viele kleine Teil-PVs zu veranstalten.
Soweit ich recherchiert habe, müssen PVs stattfinden, es sei denn dass diese aufgrund des Infektionsgeschehens nicht stattfinden können.
hier die Info vom dbb:
Hierzu hat das Land Schleswig-Holstein Hinweise vorgelegt. Danach kann in Fällen, in denen der Infektionsschutz die Durchführung einer Personalversammlung nicht zulässt, eine Aufteilung in Teilpersonalversammlungen erfolgen. Falls auch eine solche nicht umgesetzt werden kann, muss zumindest der Tätigkeitsbericht des Personalrates ggf. in digitaler Form erfolgen, um dem Informationsanspruch der Beschäftigten Rechnung zu tragen. Abschließend heißt es wörtlich: „Sind Personalversammlungen rechtlich oder tatsächlich nicht möglich, liegt kein Pflichtverstoß vor, solange der Personalrat die Beschäftigten auf anderem Weg über Aktuelles informiert und die Versammlung unverzüglich nachgeholt wird, sobald die Möglichkeit wieder besteht.
Viele Grüße, Wiebke
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