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wgrabowTeilnehmer
Hallo Christin,
ich sehe das wie Matthias, Wählbarkeit ja.
Aber die Abgrenzung kann schwierig sein. Auch hinsichtlich der Tatsache, welche Informationen man aus welcher Quelle hat – das kann schwierig sein. Wir haben als Kandidat*innen/Personalräte „höchstens“ Vorarbeiter*innen bzw. stellv. Einrichtungsleitung.
Viele Grüße aus Norderstedt, Wiebke
wgrabowTeilnehmerMoin zusammen,
wir haben es mal versucht für die Asylhausmeister (da weder die Schul-/ noch die Asylhausmeister diese erhalten) – leider ohne Erfolg. und bei denen, die die Erschwerniszulage noch erhalten, ist unsere Dst gerade dabei diese zu überprüfen.
Viele Grüße aus Norderstedt
Wiebke
wgrabowTeilnehmerLiebe Kolleg*innen aus Itzehoe,
vielen Dank, das ist aber „nur“ das BPersVG? das MBG S.-H. habe ich dort nicht gefunden.
Grüße
Wiebke
wgrabowTeilnehmerHallo zusammen,
in Norderstedt wurde die „rechtliche Grundlage“ in der Kita Satzung aufgenommen: zur Teilnahme an Personalversammlungen kann die Kita-Leitung an max. zwei Öffnungstagen pro Jahr die Betreuungszeiten verkürzen .
Viele Grüße
Wiebke
- Diese Antwort wurde geändert vor 2 Jahren, 3 Monaten von wgrabow.
wgrabowTeilnehmerHallo zusammen,
wir sind in Norderstedt auch bei der Einführung der digitalen Akte, einige Ämter sind schon papierlos. Was mich interessiert sind die Rechte und Rollenkonzepte? wer hat Administrative oder „Super User“ Zugriffe auf die Daten und wie ist es mit der Protokollierung geregelt. Über einen Austausch würde ich mich sehr freuen.
Danke & liebe Grüße
Wiebke
wgrabowTeilnehmerHallo Ihr Lieben,
vielen Dank für Eure Rückmeldungen.
Wir haben in einer DV mit der Dienststelle eine Vereinbarung getroffen, dass wenn ein PR Mitglied anwesend ist bei den Vorstellungsgesprächen auch direkt zugestimmt werden kann (wie im Kreis NF). Jedoch können wir, auch bei drei Freistellungen nicht an allen Gesprächen teilnehmen, zumal die Termine auch sehr kurzfristig angesetzt werden. und genau um diese Fälle geht es.
Kurzfristige Sitzungen einzuberufen sehe ich bei Anwesenheit von mindestens sieben Personalräten schwierig zumal auch einige aus den Außenstellen kommen.
Wir werden anregen, dass Vorstellungsgespräche für päd. Personal möglichst Mo und Di stattfinden, damit wir in der Sitzung am Mi beschließen können.
Viele Grüße Wiebke
wgrabowTeilnehmerMoin Dirk,
es geht um den Umgang in den sozialen Medien.
z.B. keine Äußerungen von Mitarbeitenden im Namen der Stadt, keine Beleidigungen, Weitergabe interner Informationen usw. und bei der dienstlichen Nutzung (aber das ist auch unstrittig), dass Beiträge abgestimmt sein müssen und dann nur von dienstliche Accounts geschrieben/gepostet werden dürfen.
wir hatten ähnliche Fälle wie in Halstenbek und es gibt Kolleg*innen, die sich der eventuellen Auswirkungen nicht bewusst sind, wenn sie was posten und einfach mal machen. Dafür soll sensibilisiert werden in der „Handlungsempfehlung“.
Viele Grüße
Wiebke
wgrabowTeilnehmerHallo Britta,
ich bin bei der Stadt Norderstedt tätig.
Wir haben in der Trägerschaft der Stadt 12 Grundschulen, vier Gemeinschaftsschulen, vier Gymnasien und ein Förderzentrum. An den Gymnasien sind bei uns je zwei Sekretärinnen tätig. in der Verwaltung im Rathaus haben wir zusätzliche Verwaltungskräfte, die sich um Haushalt, Beschaffungen, Sportangelegenheiten, außerschulische Nutzung erc. kümmern.
Grüße aus Norderstedt, Wiebke
wgrabowTeilnehmerMoin zusammen,
ich kann mich den vorherigen Beiträgen nur anschließen. Was auf jeden Fall auch unter die Mitbestimmung fällt ist die damit verbundene Einführung eines neuen EDV-Verfahrens. Gerade in Hinblick auf Arbeitszeiten ist m.E. insb. das Rechte-/und Rollenkonzept ganz erheblich, wie Matthias auch schon geschrieben hat (wer hat Zugriff auf die Daten, wie wird es protokolliert, wie lange werden Daten gespeichert, gibt es Auswertungsmöglichkeiten….)
Grüße aus Norderstedt,
Wiebke
wgrabowTeilnehmerDanke , Wolfgang
Viele Grüße
Wiebke
wgrabowTeilnehmerHallo zusammen, hallo Wolfgang,
unsere Sekretärinnen sind auch nach EG 6 eingruppiert.
@Wolfgang: wie habt Ihr das mit den Hausmeistern hinbekommen? unsere sind in EG 5 eingruppiert. und als die neue EGO eingeführt wurde, hatte man wohl auch geprüft, ob mehr geht, aber ohne Erfolg
Viele Grüße
Wiebke
wgrabowTeilnehmerMoin zusammen,
gem BVerwG (5.10.2010 6P 18/09) kann von einer Maßnahme ausgegangen werden, wenn das Beschäftigungsverhältnis oder die Arbeitsbedingungen eine Änderung erfahren. Da im Dienstplan Arbeitszeiten festgelegt werden sind diese wie auch schon bereits geschrieben mitbestimmungspflichtig.
Grüße Wiebke
wgrabowTeilnehmerMoin Wolfgang,
wir sind rund 1300 Kolleg*innen. Eine Verpflichtung eines BEM-Beauftragten gibt es nicht. Aktuell und nach unserer (Uralten) DV schreibt die Perso (der jeweilige Sachbearbeiter) die Betroffenen an und bietet das BEM an. in der Regel (lt. DV) wird dieses durch den Vorgesetzten geführt mit entsprechenden weiteren Personen, je nach Wunsch der/des Kolleg*in.
Zwischenzeitlich gibt es in vielen Betrieben (auch in der freien Wirtschaft) feste Personen, die alles rund um das BEM erledigen. Das kann eine eigene Stelle sein, aber auch „nebenbei“ und ist meiner Kenntnis nach nicht zwangsläufig in der Perso angegliedert, insbesondere wo es eine zusätzliche Aufgabe ist.
ich persönlich finde es auch gut, wenn alles in einer Hand ist und die Person entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten (Kommunikation etc) in Bezug auf BEM-Gespräche sowie möglicher Maßnahmen hat. Es gibt immer wieder Vorgesetzte, die die Situation „herausfordert“ und das geht dann zu Lasten des Betroffenen und letztendlich des Verfahren.
Grüße
Wiebke
wgrabowTeilnehmerMoin Dirk,
beim Gesundheitsministerium sind die Personengruppen benannt:
Viele Grüße
Wiebke
wgrabowTeilnehmerHallo zusammen,
unser „normaler“ Arbeitszeitrahmen ist von 7-19h (im Juli und August 6-19h wegen der Sommerhitze). Seit Corona gilt gem. der DA eine Zeit von 6-21h.
Unser AG würde das gern so beibehalten, einige Kolleg*innen sicher auch. Da stehen noch Verhandlungen vor uns….
Viele Grüße
Wiebke
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