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Sascha K.Moderator
Moin, ich bin mir da nicht wirklich sicher, ob die Ausschreibung wirklich schon Mitbestimmungspflichtig ist!? Ich persönlich würde eher sagen, daß Die Dienststelle generell erstmal ausschreiben kann was sie möchte. Wichtig ist im Rahmen der Mitbestimmung dann am Ende wohl eher ob der PR zustimmt oder eben nicht.
Grüße aus Mölln
Sascha
Sascha K.ModeratorMoin, in der Regel werden wir von unserere Dienststelle über Abmahnungen nur kurz mündlich, aber nicht schriftlich informiert, weil wir dort eben nicht Mitbestimmungsberechtigt sind. Ob die betroffene Person sich dann an uns wendet, weil es Klärungsbedarf oder Unstimmigkeiten gibt, bleibt ja den Betroffenen überlassen.
Grüße aus Mölln
Sascha
Sascha K.ModeratorMoin, wir haben das schon geklärt. Bei uns in Mölln, bleiben Stadthaus und Bücherei zwischen den Feiertagen geschlossen. Lohnt nicht wirklich für 1,5 Tage zu öffnen. es gibt nur Notbesetzungen im Standesamt, Ordnung, Kasse usw.
Grüße aus Mölln
Sascha
Sascha K.ModeratorMoin, dann soll er doch. In § 4 ArbZG ist die Ruhepause doch ganz klar deklariert. Selbst bei den abweichenden Regelungen in § 7 steht nichts davon, das die Arbeitszeit überschritten werden darf. Dort steht lediglich, daß die Ruhezeit anders aufgeteilt werden kann. Hat bei uns auch schon massiv Ärger gegeben, weil die Kollegen z.T. Freitags genau 6 Stunden arbeiten. Wenn es dann mal länger werden sollte, Pech gehabt, entweder Pause machen oder selbst ans Bein binden. Ärgerlich wenn es manchmal nur um Minuten geht! Aber das gesetz schreibt es halt klar vor.
LG aus der Eulenspiegelstadt
Sascha
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