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  • als Antwort auf: Schaffung einer neuen Stelle – Postenschieberei? #1737
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    Hallo Nadine, hallo Dirk,

    vielen Dank für eure Antworten.

    Das ist sehr aufschlussreich und logisch. Da ich noch ein recht „junger“ Personalrat bin und die richtigen Schulungen wegen Corona ausgefallen sind, ist es sehr hilfreich, auf erfahrene Peronalrätinnen und Personalräte in diesem Forum zurückgreifen zu können.

    Nochmals vielen Dank.

    Liebe Grüße

    Ralf

    als Antwort auf: Schaffung einer neuen Stelle – Postenschieberei? #1727
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    Hallo Matthias,

    vielen Dank für deine Antwort.

    Liebe Grüße

    Ralf

    als Antwort auf: Zeiterfassung #1724
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    Hallo zusammen,

    ich bedanke mich ganz herzlich für eure Antworten. Wir haben heute PR-Sitzung und werde das Thema auf jeden Fall zur Beschlussfassung bringen.

    Kann mir eventuell jemand von euch eine diesbezügliche Dienstvereinbarung zukommen lassen?

    Liebe Grüße Ralf (Schulverband Ratzeburg)

    als Antwort auf: Zeiterfassung #1718
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    Hallo Britta,

    dankeschön für die Antwort und die Anregungen.

    Das sind tatsächlich Dinge, die besprochen werden sollten.

    Dann werde ich das mal unserer Geschäftsführung mitteilen und das noch als TOP auf unsere nächste PR-Sitzung einfügen.

    Liebe Grüße

    Ralf

    als Antwort auf: Zeiterfassung #1710
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    Hallo Matthias,

    vielen Dank. Ich schaue mal, ob der PR-Kollege der Stadt Ratzeburg dieses Praxishandbuch hat.

    Liebe Grüße

    Ralf

    als Antwort auf: Eingruppierung Schulhausmeister #1708
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    Teilnehmer

    Hallo zusammen,

    auch hier noch einmal ein kurzes „Update“:

    Nachdem wir es vor einiger Zeit (s.o.) geschafft haben, zwei unserer Schulhausmeister endlich in die EG 7 zu bekommen, hatte sich ein weiterer Hausmeister gemeldet und wollte auch eine Höhergruppierung erreichen.

    Nachdem ich ihm klar machen konnte, dass er die Kriterien nicht erfüllt, habe ich noch einmal recherchiert.

    Und siehe da, da er als Hausmeister einer Förderschule angestellt ist, konnten wir bei ihm zumindest die EG 6 durchsetzen. Da die genannte Person erkrankt ist und ein weiterer Hausmeister für ihn eingestellt wurde, bekam dieser auch die EG 6.

    Diese Stelle ist also in unserem Stellenplan jetzt mit der EG 6 verzeichnet.

    Liebe Grüße

    Ralf Dewald (Schulverband Ratzeburg)

    als Antwort auf: Eingruppierung Schulsekretärin #1706
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    Hallo zusammen,

    bisschen spät, trotzdem noch eine Rückmeldung.

    Bei uns im Schulverband Ratzeburg konnten wir alle Schulsekretärinnen erfolgreich in die EG 6 bringen.

    Bei unseren 5 Schulhausmeistern sind 2 in der EG 7 und weitere 2 konnten wir in die EG 6 bringen, da sie an einer Förderschule tätig sind.

    Den 5. möchten wir, um eine Gleichbehandlung herzustellen, zumal er auch die anderen Hausmeister vertritt, ebenfalls in die EG 6 bringen. Ich berichte über Erfolg oder Misserfolg.

    Liebe Grüße

    Ralf (Schulverband Ratzeburg)

    als Antwort auf: Eingruppierung Schulhausmeister #870
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    Hallo Burkhard,

    ich kannte die Gepflogenheiten in diesem Forum bisher nicht und wollte als Neuling daher nur höflich sein. 😉

    Leider kam ein weiteres Gespräch mit Peter Sonne am Donnerstag nicht mehr zustande, so dass ich ihm mein „Update“ nicht mehr mitteilen konnte. Deine Aussagen sind richtig und ich füge noch hinzu, dass Anträge, die nach dem 31.12.2019 gestellt wurden oder noch werden, dann eine Stellenbewertung erforderlich machen. Ich denke, das wäre dann der korrekte Ablauf.

    Liebe Grüße

    Ralf Dewald

     

    als Antwort auf: Eingruppierung Schulhausmeister #854
    PRSVRZ
    Teilnehmer

    Moin Peter,

    ja, wir haben das Thema gerade erfolgreich abgeschlossen.

    Dazu gibt es einen interessanten Artikel in der Zeitschrift „Der Personalrat“ Ausgabe 10 von 2018 mit dem Titel: Entgeltgruppe 7 – oder doch nicht?“

    Dort heißt es:

    Das Ziel der Änderung und Einführung neuer Eingruppierungsmerkmale für die Schulhaus-meistertätigkeit ist es nämlich, den gesteigerten Anforderungenen aufgrund der Digitalisierung und dem zunehmenden Technikeinsatz insbesondere von „intelligenter“ Gebäudetechnik in den Schulen Rechnung zu tragen.
    Neben der Bedienung und der Überwachung von Anlagen soll das Tätigkeitsmerkmal „Konfigurieren“ genau diese Zunahme der Komplexität und Verantwortung bei der Steuerung dieser Anlagen (auch über Apps) erfassen und beschreiben.

    Und genau an dem Begriff „Konfigurieren“ scheiden sich die Geister.

    Weiter heißt es dort:

    Die Definition des Begriffes „konfigurieren“ lautet: gestalten, ausgestalten, die Software eines Computers oder elektronischer Geräte an die Voraussetzungen des Systems und die Bedürfnisse des Benutzers anpassen.
    Im Sinne der EntgO und des Abschnitts XXIII ist mit „konfigurieren“ gemeint, dass die Systemeinstellung im Rahmen der durch den Hersteller eingeräumten Steuerungsmöglich-keiten durch die Schulhausmeister verändert und bedarfsgerecht angepasst werden kann.
    Wartungsarbeiten, die mit der Überprüfung der Grundprogrammierung, der Veränderung der Betriebs-Software, Entwicklung und Pflege der System-Hardware verbunden sind, verbleiben dem zuständigen IT-Fachpersonal sowie dem Hersteller der Anlagen.
    Eine Auslegung des Eingruppierungsmerkmals „konfigurieren“ im Hinblick auf eine geforderte programmierende Tätikeit würde eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 7 so gut wie unmöglich machen. Programmierung und Wartung der Anlagen gehören nicht zum Aufgabenbereich der Schulhausmeister. Tätigkeitsbezogene Anforderungen, die nicht dem Tätigkeitsbereich zuzuordnen und zu erfüllen sind, würden nicht den Auslegungsregelungen von Tarifverträgen entsprechen und wären weder sachgerecht, noch am Zweck der Neufassung der Tätigkeitsmerkmale im Teil B, Abschnitt XXIII der EntgO des TVöD orientiert.

    Unter erweiterten Steuerungsmöglichkeiten ist zu verstehen:

    Ziel der Nutzung moderner intelligenter Gebäudetechnik ist u.a. die Einsparung von Energie, Reduzierung der Kosten für das Gebäudemanagement und Erhöhung der Sicherheit an Schulen. Um diese Ziele zu erreichen, ist der Einsatz von kompletten und komplexen technischen Systemen notwendig. Standardisierte Lösungen mit verbundenen Netzwerkanwendungen und Schnittstellen zu erweiterten Hard-/Software-Systemen ermöglichen dabei eine individuelle Steuerung bezogen auf die Anforderung des jeweiligen Schulbetriebes und des Gebäudetyps/Gebäudekomplexes.
    Ohne eine erheblich erweiterte Steuerungsmöglichkeit wäre eine bedarfsgerechte Anpassung nicht umsetz- und vorstellbar.

    Auch der Zeitanteil der Erfüllung der Heraushebungsmerkmale ist für die Eingruppierung irrelevant:

    Die gesamte auszuübende Tätigkeit muss nicht mindestens die Hälfte dem Zeitanteil der Tätigkeiten der oben beschriebenen Heraushebungsmerkmale der Entgeltgruppe 7 ent-sprechen.
    Für die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 7 genügt es nach der Rechtssprechung des BAG, wenn zu Beginn der Tätigkeit der Beschäftigten die Fähigkeiten, den technischen Anforderungen gerecht zu werden, bereitgehalten und diese nach der arbeitsvertraglichen Aufgabenstellung jederzeit, wenn auch in einem nicht vorhersehbaren Umfang, eingesetzt werden kann.

    -Zitat Ende-

    Bei zwei unserer Hausmeister sind diese Heraushebungsmerkmale gegeben. Das wurde jetzt juristisch bewertet und die Höhergruppierungsanträge als berechtigt entschieden. So wurde die Personalstelle gebeten, die Eingruppierungen gemäß der gestellten Anträge vorzunehmen.

    Achtung: Es wird nur rückwirkend bis zum Eingang der Anträge eine Nachzahlung geleistet.

    Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit ein wenig helfen. Kommen Sie morgen auch nach Rendsburg?

    Liebe Grüße

    Ralf Dewald, PR-Schulverband Ratzeburg

     

     

    • Diese Antwort wurde geändert vor 5 Jahren, 2 Monaten von Dirk Lerche.
    • Diese Antwort wurde geändert vor 5 Jahren, 2 Monaten von Dirk Lerche.
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