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PR-SchenefeldTeilnehmer
Die Stadt Schenefeld hat bezüglich der Besucher keine Regelungen getroffen, bis auf dass der freie Zulauf auf Terminvergabe geändert wurde (bis auf Bürgerbüro und Bücherei).
PR-SchenefeldTeilnehmerAlkohol- und Drogentests sind grundsätzlich nur mit Einwilligung des betroffenen Arbeitnehmers zulässig. Ein alkoholisierter Arbeitnehmer kann wegen des durch Art. 2 Abs. 2 GG garantierten Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit weder zu einer Untersuchung seines Blutalkoholwerts (durch Abgabe einer Blutprobe) noch zur Mitwirkung an einer Atemalkoholanalyse (unter Benutzung eines sog. Alkomaten) gezwungen werden.
ABER
Das gem. Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg: sind Drogenkontrollen zulässig
Bei gefährlichen Arbeiten und auf der Grundlage einer Betriebsvereinbarung kann der Arbeit-geber stichprobenartige Drogentests durchführen: Arbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 01.09.2006, 27 Ca 136/06
Als Personalrat steht man nun zwischen dem Schutzanspruch der Kolleginnen und Kollegen (sowohl Eigenschutz des Mitarbeiters als auch der anderen Kolleginnen und Kollegen) vor der Gefährdung bei Drogenmissbrauch als dem Schutz vor sachgrundlose Kontrollen.
Ich würde da nun eine Abwägung treffen, wie viele bekannte Fälle oder Verdachtsfälle es gegeben hat. Sollte diese Zahl nicht sehr hoch sein, würde ich einer DV zur verdachtsunabhängigen Kontrolle nicht zustimmen.PR-SchenefeldTeilnehmergelöscht, da der Text als html Quellcode dargestellt wurde
- Diese Antwort wurde geändert vor 3 Jahren, 10 Monaten von PR-Schenefeld.
PR-SchenefeldTeilnehmerIrgendwie komme ich mit dem Forum nicht klar. Meine Beiträge werden nicht angezeigt sobald ich in irgendeiner Form ein Link als Quellnachweis einfüge und nun wird der Text als html dargestellt.
- Diese Antwort wurde geändert vor 3 Jahren, 10 Monaten von PR-Schenefeld.
- Diese Antwort wurde geändert vor 3 Jahren, 10 Monaten von PR-Schenefeld.
PR-SchenefeldTeilnehmerHallo Nadja,
nach Meiner Kenntnis unterliegen Stellenbewertungen grundsätzlich nicht der Mitbestimmung.
Gruß Dirk
PR-SchenefeldTeilnehmerIn Schenefeld haben werden alle neuen Reinigungskräfte in EG 1 eingruppiert. Die DSt. weigert sich bisher diesbezüglich überhaupt mit uns zu reden und sieht die Eingruppierung „felsenfest“ richtig an. 🙁
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