PR Hzgt. Lauenburg

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  • als Antwort auf: Überlastungsanzeige PR-Vorsitzende*r #3036
    PR Hzgt. Lauenburg
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    Moin Matthias,

    das MBG sagt uns in §36 über die Anzahl der Freistellungen ja „in der Regel“, d.h. es kann auch mehr sein.

    Und dazu kommen ja noch alle anderen PR-Mitglieder, die ja auch von ihrer Arbeit freizustellen sind. Das ist ja immer ein schwieriger Punkt. Wir haben bspw. auf unserer 2. Freistellungsstelle diverse PR-Mitglieder mit Stundenanteilen von 5 – 13 Stunden, also bei denen, wo die Stunden im Fachdienst von anderen Personen genommen werden konnten.

    Das von Wolfgang benannte „Büropersonal“ in „erforderlichem Umfang“ kann durchaus ein Hebel sein, wenn Ihr es nicht schon habt. Dieses ist ja dafür da, dass die PR-Mitglieder nur PR-Arbeit machen und „der Schreibkram“ (soll nicht despektierlich klingen) vom Büropersonal.

    Eine Überlastungsanzeige könnte meiner Ansicht nach zwar inhaltlich richtig sein, jedoch stellt sich die Frage, zu was sie dienen soll.

    Um alle Aufgaben ordentlich zu erledigen, reichen die regulären Freistellungen nach meiner Erfahrung nicht aus, d.h. es braucht immer alle PR-Mitglieder bzw. auch die Ersatzmitglieder (die ja das Mitglied nicht nur in der Sitzung, sondern für die Dauer der Abwesenheit vertreten). Bei uns machen dann auch mal Ersatzmitglieder Vorstellungstermine, wenn es nicht anders geht.

    Am Ende ist die Frage Freistellung ja sehr abhängig vom Verhältnis DS und PR, d.h. kann man was verabreden („Du DS-Leitung hast dafür zu sorgen, dass ein PR-Mitglied für PR-Arbeit freigestellt wird.“) und wird das in den Fachdiensten aktzeptiert (nicht nur hierfür machen wir Fortbildungen für Führungskräfte im MBG) oder muss man was erstreiten (dann wäre sicherlich der von Wolfgang benannte Weg Richtung Gewerkschaft sinnvoll, es gibt zu Büropersonal bspw.  ja auch schon Urteile).

    Schöne Grüße

    Dirk

     

     

    als Antwort auf: DV gegen Mobbing und partnerschaftliches Miteinader #2985
    PR Hzgt. Lauenburg
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    Hallo Ihr,

    ich habe unsere DV dazu in den Upload gestellt. Sobald sie freigegeben ist, ist sie bei Best Practice zu finden.

    Schöne Grüße

    Dirk

    als Antwort auf: DV zur Überlastungsanzeige #2959
    PR Hzgt. Lauenburg
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    Hallo Birte,

    es gibt hier im Bereich „Best Practice“ eine DV aus Kiel. Die ist als Grundlage sehr gut. Bei der Hans-Böckler-Stiftung findest Du auch Ausführungen dazu.

    Schöne Grüße

    Dirk

    als Antwort auf: Aufstieg in den gehobenen Dienst für Beamte #2950
    PR Hzgt. Lauenburg
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    Hallo Astrid,

    bei uns wird die Möglichkeit des Aufstiegs bzw. auch des Praxisaufstieg und für die Beschäftigten Angestelltenlehrgang I und II alle paar Jahre ausgeschrieben. D.h. man muss ein paar Voraussetzungen erfüllen, einen Test machen und kann dann los. Für Beamte muss man natürlich eine entsprechende Stelle dafür haben.

    Schöne Grüße

    Dirk

    als Antwort auf: Frage zur Mitbestimmung #2891
    PR Hzgt. Lauenburg
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    Moin Matthias,

    das ist sowas von mitbestimmungspflichtig! Eine organisatiorische Maßnahme sozusagen.

    Bei uns war die Übergabe der Sachen an die VAK, also die Gehaltsstelle, auch aus Sicht der DS mitbestimmungspflichtig.

    Schöne Grüße

    Dirk

    als Antwort auf: Begleitung zu BEM-Gesprächen #2859
    PR Hzgt. Lauenburg
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    Guten Tag miteinander,

    die Sache ist so was von klar!

    1. Die berechtigte Person entscheidet Zusammensetzung

    2. Ein PR-Mitglied geht als PR-Mitglied

    3. Das PR-Mitglied teilt den Inhalt nicht dem ganzen PR mit.

    4. Evtl. erarbeitete Maßnahmen sind mitbestimmungspflichtig.

    Deine Personalstelle irrt.

    Schöne Grüße

    Dirk

    als Antwort auf: VWL – Erhöhung auf bis zu 40 EUR #2686
    PR Hzgt. Lauenburg
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    Oha, das hätten wir auch sehr gerne:

    Personalrat@Kreis-RZ.de

    Vielen Dank!

    Dirk

    als Antwort auf: ATZ #2685
    PR Hzgt. Lauenburg
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    Hallo Manuela,

    als außertarifliche Regelung hat das ja die Politik zu entscheiden.

    So haben wir wenigstens Folgendes hinbekommen:

    Quote 1,5%, ab 62 Jahren, längstens 5 Jahre, vornehmlich Teilzeit.

    Ist nicht so gut im Verhältnis zum TV FlexAZ, jedoch besser als nichts.

    Schöne Grüße

    Dirk

    als Antwort auf: Angestelltenlehrgang II #2684
    PR Hzgt. Lauenburg
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    Hallo Matthias,

    gehen tut beides und wir dbei uns auch beides gemacht (nicht durchgängig).

    Bei der Vergabe einer Stelle des gD an Jemanden aus dem mD müsste eine Zulage gezahlt werden und zum AL II angemeldet werden. Wenn die Person den Lehrgang ablehnt, müsste eine EG drunter bezahlt werden, d.h. die Zulage wäre weg. Die Zulage wird bis Beendigung des Lehrganges gezahlt, dann eingruppiert.

    Die Pflicht entfällt bei Menschen, die 20 Jahre voll haben.

    Beim Interessenbekundungsverfahren nur für den Lehrgang muss man ja 4 Jahre dabei sein (fordert Bordesholm). Wir machen dann noch einen Eignungstest.

    Ähnlich machen wir es mit dem AL I, da sind drei Jahre einschlägige Erfahrung vorzuweisen. Ist für Quereinsteiger gedacht.

    Schöne Grüße aus RZ

    Dirk

    als Antwort auf: PR-Sitzungsturnus #2399
    PR Hzgt. Lauenburg
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    Hallo Matthias,

    das Einzige, wo Ihr aufpassen müsstet ist die 10-Tages-Frist. Sonst kann ich nicht erkennen, dass Ihr irgendwas in einer DV regeln müsstet. Eine DV ist ja nicht für innere Angelegenheiten des PR da, sondern für Allgemeines zwischen PR und DS.

    Schöne Grüße

    Dirk

    als Antwort auf: Liste der Mitbestimmungsfälle für die Personalabteilung #2367
    PR Hzgt. Lauenburg
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    Hallo!

    na das würde ich ja glatt aufgreifen, wenn die Personalabteilung das so will…

    Wir haben mit unseren Leitungskräften eine Schulung im MGB gemacht und das kann man bei einer Personalabteilung ja auch. Da würde ich die Unwissenheit schon eher nutzen.

    Wir haben auch eine DV Vorabzustimmung und der Rest landet bei uns auf dem Tisch. Unsere Aussage gegenüber der DS lautet immer: „Im Zweifel alles“.

    Schöne Grüße

    Dirk

    als Antwort auf: Überziehung Arbeitszeit – Pause nach 6 Stunden #2255
    PR Hzgt. Lauenburg
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    Hallo Zusammen,

    bei uns werden die Pausenzeiten abgezogen, die über die 6 bzw. 9 Stunden hinausgehen. Das bedeutet auch, dass alle gestempelten Abwesenheitszeiten zusammengefasst werden. Da eine „Pause“ von weniger als 15 Minuten keine Pause darstellt, ist das bei uns also ganz ok. Sonst würde kein Raucher mehr auf seine Arbeitszeit kommen oder Jemand, der mal eben zum Supermarkt geht.

    Das Problem mit den 6 Stunden und dann arbeite ich umsonst kann ich gut verstehen, jedoch wäre es ja sonst notwendig, dass der Vorgesetzte nach 6 Stunden die Pause anweist.

    Bei der Umstellung auf die elektronische Zeiterfassung bei uns gab es genau diese Anmerkungen auch. Es war nur so, dass zuvor der Arbeitgeber nicht korrekt gehandelt hatte. Ist halt leider keie excel-Liste mehr.

    Schöne Grüße aus dem Herzogtum Lauenburg

    Dirk

    als Antwort auf: Ohne Vorsitz geht nix? #2236
    PR Hzgt. Lauenburg
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    Hallo Wolfgang,

     

    wir haben als 11er-Gremium deshalb einen Vorstand von 8 Personen. Dann kann (eigentlich) nichts passieren.

    Was anderes wüßte ich nicht.

    Schöne Grüße

    Dirk

    als Antwort auf: DV Zeiterfassung #2195
    PR Hzgt. Lauenburg
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    Hallo André,

    bei uns ist geregelt, dass Vorgesetzte die Einsicht haben dürfen bzw. anfordern dürfen.

    Dann folgt bei uns der Einbezug von Datenschutz und PR (haben wir nicht in der DV, sondern in der Verfahrensakte geregelt).

    So ist eine Hürde gesetzt, bzw. man kan erstmal ins Gespräch gehen.

    Schöne Grüße von Nebenan

    Dirk

    als Antwort auf: Altersteilzeit Beschäftigte #2194
    PR Hzgt. Lauenburg
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    Hallo Matthias,

     

    vielen Dank, das wäre hilfreich – wenn auch in deer Sache ärgerlich.

    PR.Pehnack@Kreis-RZ.de ist die Adresse.

     

    Schöne Grüße

    Dirk

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