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  • als Antwort auf: flexible Alterszeitregelungen #1471

    Hallo Ute,

    auch wir wenden den TV FlexAZ für die Altersteilzeit an. Eine gesonderte Dienstanweisung gibt es hier nicht.

    Da lediglich 70 % in der Altersteilzeit gezahlt werden (TVöD), gibt es keine große Nachfrage.

    Ich beginne ab 01.08.2021 mit der Altersteilzeit (Blockmodell 50%/50%).

    Neben mir gibt es zzt. noch einen Beamten (83 %), der in Alterszeit im Blockmodell (60% /40%) arbeitet.

    Grüße aus Stockelsdorf

    Martina

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