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PersBadSeTeilnehmer
Moinsen,
wir hatten diesbezüglich von der Komba eine DV als Vorlage bekommen. Diese kann ich gern zusenden. Wir haben diese bereits der DS vorgelegt und treten jetzt in die Verhandlungen.
VG aus Bad Segeberg
PersBadSeTeilnehmerNa ja, laut TVÖD SuE ist eine Eingruppierung einer pädagogischen Hilfskraft in die S2 möglich (Beschäftigte in der Tätigkeit von Kinderpflegern/Sozialassistenten/HEP-Helfern mit staatlicher Anerkennung), mit einer pädagogischen Ausbildung (SpA, Kinderpfleger, Sozialassistenz, Erzieherassistenz, HEP-Helfer) auch in die S3 (Grundeingruppierung).
Wir gruppieren unsere SpA’s nach der Probezeit sogar in die S4 Fallgruppe 4 ein, da sie die gleichen Tätigkeiten eines Erziehers machen. Das ist durchaus möglich, sogar richtig. (Schwierige fachliche Tätigkeiten)
Im TVÖD wird man nicht eingruppiert, man IST eingruppiert.PersBadSeTeilnehmerHallo Birte,
bei uns werden diese pädagogischen Betreuungskräfte ebenfalls zu 100% aus öffentlichen Geldern finanziert und sind immer nur für den jeweiligen Bewilligungszeitraum befristet. Sie werden bei uns in die S2, mit pädagogischer Ausbildung auch in die S3 eingruppiert.
Liebe Grüße aus Bad Segeberg
PersBadSeTeilnehmerMoin,
bei uns wurde immer die „Geißkanne“ ausgeschüttet und das ist auch gut so.
Weder in der Verwaltung, noch in den umliegenden Arbeitsbereichen sind die LOB Ziele so umsetzbar, wie es eigentlich gedacht ist. Schade, aber leider Realität.
Bei uns werden somit jährlich Zielvereinbarungen für eine Gruppe von Menschen geschlossen und nach Erreichen wird das LOE an alle ausgezahlt.
Liebe Grüße aus Segeberg,
Anne
PersBadSeTeilnehmerMoin,
wir würden sie auch gern haben. Das Thema steht bei uns diese Woche auch an.
Mailadresse: personalrat@badsegeberg.de
Vielen Dank aus Segeberg
PersBadSeTeilnehmerHallo Matthias,
wir haben letztes Jahr das Jobrad eingeführt. Allerdings hat sich unsere Dienststelle gegen eine zusätzliche Finanzierung entschieden und so bleibt es ausschließlich bei der Entgeltumwandlung, was in meinen Augen mehr Nachteile bringt.
Wir haben deshalb die Mitarbeiter über diese Form der Entgeltumwandlung aufgeklärt. Ver.di bietet dazu gute Informationen. Mittlerweile nutzen aber rund 15% unserer Mitarbeiter ein Jobrad.
Lieben Gruß aus Bad Segeberg,
PersBadSeTeilnehmerSoweit ich das in der MBG Schulung und Eingruppierungsschulung gelernt habe, ist eine Stellenausschreibung nicht mitbestimmungspflichtig, da sie noch als vorbereitende Maßnahme gilt. Gleiches gilt für die Eingruppierung für die auszuschreibende Stelle.
ABER!
Sobald das Stellenbesetzungsverfahren beginnt, sind wir mitbestimmungspflichtig (auch im Bezug auf die Eingruppierung) und könnten das Verfahren an dieser Stelle unter Angabe von Gründen abbrechen. Da das keine Dienststelle möchte, macht es Sinn den PR schon vorab einzubeziehen.
PersBadSeTeilnehmerMoin,
sonstige päd. Mitarbeiter mit Zusatzausbildung (nachgeschulte Drittkräfte) in die S3
Sozialpädagogische Assistenten in die S3, nach der Probezeit (6 Monate) in die S4.
Erzieher in die S8a
Erzieher mit herausfordernden Aufgaben (Jugendarbeit) in die 8b
Heilerzieher in die S9
Sozialpädagogen in die S12
Lieben Gruß aus Segeberg
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