Number Nine

Verfasste Forenbeiträge

Ansicht von 15 Beiträgen – 16 bis 30 (von insgesamt 44)
  • Autor
    Beiträge
  • als Antwort auf: Stellenausschreibungen – mitbestimmungspflichtig? #2651
    Number Nine
    Teilnehmer

    Ja, genau!

    Mitbestimmungspflicht hinsichtlich

    a) Auswahlentscheidung

    b) Eingruppierung und

    c) Stufenzuordnung

    als Antwort auf: Stellenausschreibungen – mitbestimmungspflichtig? #2649
    Number Nine
    Teilnehmer

    Der Hinweis auf den Kommentar von Weiß/Benning/Warnecke/Reimers ist für mich eindeutig.

     

    Danke und Grüße

    Matthias

    als Antwort auf: Schließzeiten über die Feiertage #2630
    Number Nine
    Teilnehmer

    Moin in die Runde,

    sehr interessant.

    Unser Bürgermeister möchte das Rathaus geöffnet lassen.

    Viellicht versuche ich noch ein  weiteres Mal ihn umzustimmen.

    Viele Grüße

    Matthias

    als Antwort auf: Stellenausschreibungen – mitbestimmungspflichtig? #2629
    Number Nine
    Teilnehmer

    Hallo in die Runde,

    ich orientiere mich weiterhin an dem Praxishandbuch zum MBG SH. Wenn die Dienststelle anderer Meinung ist, kann sie sich ja vertrauensvoll an den KAV oder die Staatskanzlei wenden.

    Noch einen Hinweis zur Nachricht von Pascal: ich würde mich freuen, wenn der Stellenplan mitbestimmungspflichtig wäre. Leider kann der PR im Zuge der Stellenplanung und -beratung nur über sein Anhörungsrecht Vorschläge einbringen. Unstrittig ist jedoch, dass der Personalrat zu beteiligen ist. Nachzulesen in „Der Personalrat“ Ausgabe 1/2023

    Viele Grüße

    Matthias

    als Antwort auf: Abmahnung #2608
    Number Nine
    Teilnehmer

    Moin Helga,

    ich würde mich auch auf § 49 MBG SH berufen.

    Sinngemäß geht aus der Kommentierung von Lüthje, Pieper, Pietsch und Pliete zum MBG SH hervor, dass der Personalrat in die Lage versetzt werden muss, sich ein eigenes Bild und eine eigene Position zum Sachverhalt zu bilden. Das ist grundsätzlich nur bei vollständiger Information möglich. Hiervon sind nicht nur Mitbestimmungstatbestände erfasst.

    Viele Grüße

    Matthias (PR Ahrensburg)

    als Antwort auf: Programmbeauftragungen – Stellenbeschreibung #2603
    Number Nine
    Teilnehmer

    Guten Helga und Matthias,

    bei euch kann sich Ahrensburg eine „dicke Scheibe“ abschneiden.

    Danke für die informative Auskunft.

    Viele Grüße

    Matthias

    als Antwort auf: Arztebesuch während der Arbeitszeit #2593
    Number Nine
    Teilnehmer

    Hallo zusammen,

    sehr interessant.

    Bei uns wird so verfahren, dass lediglich Arztbesuche während der Kernzeit als Arbeitszeit gutgeschrieben werden. Alle anderen Arztbesuche außerhalb der Kernarbeitszeiten sind dann Privatvergnügen und somit auch nicht als Arbeitszeit nachzutragen. Würde mich interessieren, ob ihr zu der Einschätzung gelangt, dass dieses Verfahren nicht korrekt ist.

    Dann hätte ich ein neues Thema mit der Dienststelle….

    Viele Grüße

    Matthias – PR Stadt Ahrensburg

    als Antwort auf: DA Mitbestimmungspflicht? #2555
    Number Nine
    Teilnehmer

    Lieben Dank Birte.

    Viele Grüße

    Matthias

    als Antwort auf: Freigestellter Personalrat #2444
    Number Nine
    Teilnehmer

    Moin Jürgen,

    darf ich fragen, wie viele Kolleg:innen bei euch in Kaltenkirchen beschäftigt sind?

    Gemäß § 36 (3) MBG habt ihr ab 200 Beschäftigten Anspruch auf eine Freistellung. Meiner Meinung bedarf es hierfür nicht einen Beschluss der Selbstverwaltung.

    Viele Grüße

    Matthias

    personalrat.bollmann@ahrensburg.de

     

    als Antwort auf: Personalratstätigkeiten für fremde Organisationen #2254
    Number Nine
    Teilnehmer

    Moin,

    schau mal bitte in § 8 MBG SH (Dienststellen), ob Du dort mit Deinem Thema fündig wirst. Theoretisch besteht die Möglichkeit, mehrere Dienststellen zusammenzufassen.

    Gruß

    Matthias

    als Antwort auf: Überziehung Arbeitszeit – Pause nach 6 Stunden #2203
    Number Nine
    Teilnehmer

    Hallo Christin,

    ich würde mit § 4 Arbeitszeitgesetz argumentieren. Eindeutiger geht es aus meiner Sicht nicht.

    Viele Grüße aus Ahrensburg

    Matthias

    <span style=“color: #000000; font-family: Arial; font-size: 11.7626px; background-color: #eef1f6;“>Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.</span>

    als Antwort auf: Altersteilzeit Beschäftigte #2193
    Number Nine
    Teilnehmer

    Moin Moin,

    ich habe die Info erhalten, dass der Kommunale Arbeitgeberverband (KAV) den Abschluss neuer Dienstvereinbarungen in dieser Sache untersagt hat.

    Wenn Du mir Deine Mailadresse schickst, sende ich Dir Morgen ein 84-seitiges Papier des KAV hierzu. Ich habe es noch nicht lesen können.

    Viele Grüße aus Ahrensburg

    Matthias

     

    als Antwort auf: Eingruppierung Bücherei #2165
    Number Nine
    Teilnehmer

    Hallo,

    bestünde die Möglichkeit, mir eine anonymisierte Stellenbeschreibung der 9b – Stelle zukommen zu lassen?

    In Ahrensburg werden die Kolleginnen und Kollegen, bis auf die Führungskraft, in EG 6 bzw. EG7 eingruppiert.

     

    Viele Grüße

    Matthias Bollmann

    PR-Vorsitzender der Stadt Ahrensburg

    als Antwort auf: Konstituierende Sitzung #2118
    Number Nine
    Teilnehmer

    Moin Wolfgang,

    Danke für die Rückmeldung.

    Aus meiner Sicht stellt sich dann die Frage, ob er 1. stellvertretender Vorsitzender werden muss. Wenn er sich nicht zur Wahl stellt und abwesend ist bzw. sich vorher nicht schriftlich erklärt wäre er aus meiner Sicht letzter stellv. Vorsitzender.

    Oder liege ich mit der Annahme nicht richtig?

    Viele Grüße

    Matthias

    als Antwort auf: Perspnalratswahlen #2019
    Number Nine
    Teilnehmer

    Hallo,

    ich will jetzt hier keine Erbsenzählerei betreiben, aber die Frage lautet, was zu tun ist, wenn die Beamt*innen sich nicht im Wahlvorstand engagieren wollen.

    Wenn sich genügend Kolleg*innen bei den Tarifbeschäftigten finden lassen, dann wäre eine Bestellung des Wahlvorstandes auch ohne Einschaltung der Dienststelle möglich.

    Erst wenn sich auch nicht ausreichend Tarifbeschäftigte finden lassen, wäre im vorliegenden Fall die Dienststelle gem. § 1 (2) der Landesverordnung verpflichtet, eine PV zur Wahl des Wahlvorstandes einzuberufen. Die Versammlungsleitung liegt aber bei den Beschäftigten. Die Dienststelle verfügt über ein Rederecht, aber nicht das Recht, Vorschläge für die Zusammensetzung des Wahlvorstandes vorzunehmen.

    Viele Grüße aus Ahrensburg

    Matthias

Ansicht von 15 Beiträgen – 16 bis 30 (von insgesamt 44)