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Number Nine
TeilnehmerHallo Helga,
ich habe hierzu die Unterlagen vom KAV. Die eine Seite, wo das Thema VWL aufgeführt ist, kann ich gerne zur Verfügung stellen. Kannst Du mir Deine Mailadresse senden? Der Referent teilte hierzu noch mit, dass Herr Steinbömer vom KAV SH ansprechbar sei.
Gruß
Matthias
Number Nine
TeilnehmerJa, genau!
Mitbestimmungspflicht hinsichtlich
a) Auswahlentscheidung
b) Eingruppierung und
c) Stufenzuordnung
Number Nine
TeilnehmerDer Hinweis auf den Kommentar von Weiß/Benning/Warnecke/Reimers ist für mich eindeutig.
Danke und Grüße
Matthias
Number Nine
TeilnehmerMoin in die Runde,
sehr interessant.
Unser Bürgermeister möchte das Rathaus geöffnet lassen.
Viellicht versuche ich noch ein weiteres Mal ihn umzustimmen.
Viele Grüße
Matthias
Number Nine
TeilnehmerHallo in die Runde,
ich orientiere mich weiterhin an dem Praxishandbuch zum MBG SH. Wenn die Dienststelle anderer Meinung ist, kann sie sich ja vertrauensvoll an den KAV oder die Staatskanzlei wenden.
Noch einen Hinweis zur Nachricht von Pascal: ich würde mich freuen, wenn der Stellenplan mitbestimmungspflichtig wäre. Leider kann der PR im Zuge der Stellenplanung und -beratung nur über sein Anhörungsrecht Vorschläge einbringen. Unstrittig ist jedoch, dass der Personalrat zu beteiligen ist. Nachzulesen in „Der Personalrat“ Ausgabe 1/2023
Viele Grüße
Matthias
Number Nine
TeilnehmerMoin Helga,
ich würde mich auch auf § 49 MBG SH berufen.
Sinngemäß geht aus der Kommentierung von Lüthje, Pieper, Pietsch und Pliete zum MBG SH hervor, dass der Personalrat in die Lage versetzt werden muss, sich ein eigenes Bild und eine eigene Position zum Sachverhalt zu bilden. Das ist grundsätzlich nur bei vollständiger Information möglich. Hiervon sind nicht nur Mitbestimmungstatbestände erfasst.
Viele Grüße
Matthias (PR Ahrensburg)
Number Nine
TeilnehmerGuten Helga und Matthias,
bei euch kann sich Ahrensburg eine „dicke Scheibe“ abschneiden.
Danke für die informative Auskunft.
Viele Grüße
Matthias
Number Nine
TeilnehmerHallo zusammen,
sehr interessant.
Bei uns wird so verfahren, dass lediglich Arztbesuche während der Kernzeit als Arbeitszeit gutgeschrieben werden. Alle anderen Arztbesuche außerhalb der Kernarbeitszeiten sind dann Privatvergnügen und somit auch nicht als Arbeitszeit nachzutragen. Würde mich interessieren, ob ihr zu der Einschätzung gelangt, dass dieses Verfahren nicht korrekt ist.
Dann hätte ich ein neues Thema mit der Dienststelle….
Viele Grüße
Matthias – PR Stadt Ahrensburg
Number Nine
TeilnehmerLieben Dank Birte.
Viele Grüße
Matthias
Number Nine
TeilnehmerMoin Jürgen,
darf ich fragen, wie viele Kolleg:innen bei euch in Kaltenkirchen beschäftigt sind?
Gemäß § 36 (3) MBG habt ihr ab 200 Beschäftigten Anspruch auf eine Freistellung. Meiner Meinung bedarf es hierfür nicht einen Beschluss der Selbstverwaltung.
Viele Grüße
Matthias
personalrat.bollmann@ahrensburg.de
Number Nine
TeilnehmerMoin,
schau mal bitte in § 8 MBG SH (Dienststellen), ob Du dort mit Deinem Thema fündig wirst. Theoretisch besteht die Möglichkeit, mehrere Dienststellen zusammenzufassen.
Gruß
Matthias
Number Nine
TeilnehmerHallo Christin,
ich würde mit § 4 Arbeitszeitgesetz argumentieren. Eindeutiger geht es aus meiner Sicht nicht.
Viele Grüße aus Ahrensburg
Matthias
<span style=“color: #000000; font-family: Arial; font-size: 11.7626px; background-color: #eef1f6;“>Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.</span>
Number Nine
TeilnehmerMoin Moin,
ich habe die Info erhalten, dass der Kommunale Arbeitgeberverband (KAV) den Abschluss neuer Dienstvereinbarungen in dieser Sache untersagt hat.
Wenn Du mir Deine Mailadresse schickst, sende ich Dir Morgen ein 84-seitiges Papier des KAV hierzu. Ich habe es noch nicht lesen können.
Viele Grüße aus Ahrensburg
Matthias
Number Nine
TeilnehmerHallo,
bestünde die Möglichkeit, mir eine anonymisierte Stellenbeschreibung der 9b – Stelle zukommen zu lassen?
In Ahrensburg werden die Kolleginnen und Kollegen, bis auf die Führungskraft, in EG 6 bzw. EG7 eingruppiert.
Viele Grüße
Matthias Bollmann
PR-Vorsitzender der Stadt Ahrensburg
Number Nine
TeilnehmerMoin Wolfgang,
Danke für die Rückmeldung.
Aus meiner Sicht stellt sich dann die Frage, ob er 1. stellvertretender Vorsitzender werden muss. Wenn er sich nicht zur Wahl stellt und abwesend ist bzw. sich vorher nicht schriftlich erklärt wäre er aus meiner Sicht letzter stellv. Vorsitzender.
Oder liege ich mit der Annahme nicht richtig?
Viele Grüße
Matthias
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