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10.01.2025 um 10:13 Uhr als Antwort auf: Wiederbesetzungssperre Untersagung von Stellenbewertungen #3093Number NineTeilnehmer
Hallo in die Runde,
signifikante Aufgabenveränderungen machen eine Stellenbewertung erforderlich. Hierzu gibt es sicherlich diverse Urteile.
Hast Du einen Zugang zu einem Rechtsportal?
Viele Grüße
Matthias (PR Ahrensburg)
Number NineTeilnehmerErgänzung,
hilfsweise wurde die Kündigung jetzt zum 30.11.2024 ausgesprochen.
Gruß
Matthias
Number NineTeilnehmerHallo,
eine ergänzende Frage:
wenn eine sechsmonatige Probezeit zum 31.10.2024 endet, die Dienststelle das Mitbestimmungsverfahren einleitet, der PR der ordentlichen Probezeitkündigung nicht zustimmt, die Dienststelle dennoch an der ordentlichen Probezeitkündigung festhält und das Kündigungsschreiben am 28.10.2024 persönlich übergibt, handelt die Dienststelle dann rechtswidrig?
§ 34 (1) S. 1: „Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss.“
Meine Logik sagt mir, dass die Kündigung am 17.10.2024 ausgesprochen werden muss. Somit ist der 28.10.2024 zu spät.
Wie seht ihr das?
Gruß
Matthias
Number NineTeilnehmerMoin zusammen,
wir sind ein 9er Personalrat (über 300 Kolleg:innen) mit einer Freistellung (34 Wochenstunden) und einer Teilfreistellung (5 Wochenstunden).
Eine halbe Stelle Büroassistenz wurde in der Vergangenheit durch den PR für den Stellenplan angemeldet, jedoch seitens der Dienststelle für eine Anmeldung zum Stellenplan nicht akzeptiert. Für die Anmeldung zum Stellenplan 2025 wurde eine halbe Stelle jetzt berücksichtigt. Es bleibt abzuwarten, wie die politischen Gremien darauf reagieren werden.
Die Sinnhaftigkeit der Überlastungsanzeige erklärt sich damit, dass ich u.a. für Fehler nicht haftbar gemacht werden kann.
Aktuell habe ich ohnehin die Hoffnung aufgegeben, dass sich an der Situation etwas ändern wird.
Gruß
Matthias
Number NineTeilnehmerNumber NineTeilnehmerHallo Ralf,
ich finde es stets albern, wenn Führungskräfte nicht transparent mitteilen können, was die Inhalte des Gespräches sind.
Wenn die Teilnahme an einem MA-Gespräch zum Beispiel über eine DA geregelt ist und wiederkehrende Abläufe aufweist, würde ich davon ausgehen, dass diese Art der MA-Gespräche verpflichtend sind und man sich diesen nicht entziehen kann.
Gruß
Matthias (PR-Stadt Ahrensburg)
Number NineTeilnehmerHallo Benjamin,
besteht die Möglichkeit, dass Du mir die DV kurzfristig zur Verfügung stellst?
personalrat.bollmann@ahrensburg.de
Das wäre sehr hilfreich.
Danke im Voraus.
Gruß
Matthias
Number NineTeilnehmerGenau so, wie PR Sbk, handhaben wir es in Ahrensburg auch.
So ist es meines Wissens auch im Praxishandbuch in der Kommentierung zu lesen.
Gruß
Matthias
Number NineTeilnehmerWir haben in Ahrensburg eine (vorübergehende) DV zur (alternierenden) Telearbeit und Mobilem Arbeiten abgeschlossen.
Seitens des PR würden wir gerne eine dauerhafte DV daraus machen, aber alternierende Telearbeit bedeutet, dass die Dienststelle den Telearbeitsplatz vollständig ausrichten muss. Das ist natürlich ein finanzieller Aspekt, hat aber auch Vorteile, da perspektivisch Büroräume eingespart werden könnten (hoher Telearbeitsanteil = gutes Gelingen für desksharing).
Eine weitere ungeklärte Frage, ist der Punkt „Eingriff in die Persönlichkeitsrechte“. Gemäß ArbeitsstättenVO muss im Zuge von Telearbeit auch eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) erstellt werden. Um eine GBU erstellen zu können, müsste dann z.B. die Fachkraft für Arbeitssicherheit einen Hausbesuch abstatten. das wiederum verstößt mgl.weise gegen das Grundgesetz.
Vielleicht hat jemand von euch eine Lösung parat?
Gruß
Matthias, PR Ahrensburg
26.04.2024 um 12:18 Uhr als Antwort auf: Zulässigkeit Auswahlgespräche von Externen durchführen zu lassen? #2757Number NineTeilnehmerHallo Matthias,
das hätte ich jetzt gar nicht erwartet, dass hierfür (Format, Fragebogen) eine Mitbestimmung erforderlich ist.
Ist das sicher? Dann würde ich nämlich entsprechend handeln?
VG
Matthias
Number NineTeilnehmerHallo nochmal,
schade, dass mein Beitrag vor ca. 1 Stunde nicht im Forum berücksichtigt wurde:-(
Ich hatte ein paar links mit brauchbaren Hinweisen zu diesem Thema hinterlegt.
Nun denn:
§ 29 TVöD lese ich auch so, wie aus den vorherigen Beiträgen zu entnehmen ist. Gleichwohl lese ich im Internet (z.B. Beck-Online), dass es sich um eine Kann-Bestimmung handelt und Einzelfallentscheidungen möglich sind.
Insofern würde ich empfehlen, einen Antrag für Herrn Bürgermeister Matzen zur Einzelfallentscheidung vorzulegen. Alternativ muss die Personalabteilung entscheiden.
Viele Grüße an meine Geburtsstadt Marne im wunderschönen Dithmarschen
Matthias Bollmann (PR Stadt Ahrensburg)
Number NineTeilnehmerHallo,
ich stand bezüglich der Weiterleitung der Unterlagen im Kontakt mit dem Referenten vom KAV SH, der die Weiterleitung der Unterlagen zu Informationszwecken gestattet hat. Er wies explizit darauf hin, dass das Material nicht für Schulungen zweckentfremdet werden darf. Dem habe ich zugestimmt und die Unterlagen der Kollegin Petra Dittmer weiteregeleitet, die wiederum zugesagt hat, die Unterlagen an Dirk Lerche weiterzuleiten.
Viele Grüße
Matthias
16.02.2024 um 8:47 Uhr als Antwort auf: Neuwahl Schwerbehindertenvertretung – Doppelmandat PRVorsitz #2678Number NineTeilnehmerHallo,
in der letzten Amtszeit war die SBV auch im PR vertreten. Hat aus meiner Sicht gut funktioniert.
Viele Grüße
Matthias (PR-Ahrensburg)
Number NineTeilnehmerNumber NineTeilnehmerHallo Helga,
ich habe hierzu die Unterlagen vom KAV. Die eine Seite, wo das Thema VWL aufgeführt ist, kann ich gerne zur Verfügung stellen. Kannst Du mir Deine Mailadresse senden? Der Referent teilte hierzu noch mit, dass Herr Steinbömer vom KAV SH ansprechbar sei.
Gruß
Matthias
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