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MarueTeilnehmer
Hallo Alexandra,
bei uns spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob externe oder interne Bewerbungen vorliegen, d.h. auch interne müssen sich dem Verfahren stellen.
M.E. wäre es bei einer öffentlichen Ausschreibung mit Blick auf Art 33 Abs.2 GG (Anspruch auf Zugang zum öffentlichen Amt) und dem Grundsatz der Bestenauslese auch kritisch, interne Bewerber zu bevorzugen.
Eine DV haben wir hierzu nicht.
Viele Grüße
Matthias
MarueTeilnehmerMoin und Danke für die Rückmeldungen,
genau das sind auch unsere „Baustellen“. Sofern wir weiter sind, melde ich mich gerne.
VG
Matthias
MarueTeilnehmerMoin Matthias,
ich persönlich halte aufgrund entsprechender Schulung Mediation für ein wichtiges und sinnvolles Instrument, für das auch der Personalrat unbedingt werben sollte. Der Verpflichtung steht m.E. jedoch schon §1 Abs. 1 Mediationsgesetz entgegen, wo als wesentliches Merkmal die Freiwilligkeit herausgehoben wird.
Ansonsten kenne ich hierzu nur das Urteil des LAG Nürnberg Beschluss vom 27.08.2013 – 5 TaBV 22/12.
Viele Grüße aus Rendsburg
Matthias
MarueTeilnehmerMoin Matthias,
wir geben in Rendsburg regelmäßig eine PR-Info heraus.
Es gehört zu den originären Aufgaben des Personalrates, die Beschäftigten umfassend über seine Arbeit zu informieren. Er kann
hierzu eigene Informationsblätter herausgeben. Die Dienststelle ist verpflichtet, die Kosten dafür zu übernehmen, wenn der Inhalt im Tätigkeitsbereich des Personalrates liegt(BVerwG PersV1983, S. 376). Die Zustimmung des Dienststellenleiters zur Veröffentlichung ist nicht erforderlich.Ansonsten sind natürlich die Regelungen zur Schweigepflicht und eventuelle Urheberechtsfragen (z.B. bei Bildern) zu beachten.
Wir ergänzen unsere Zeitschrift zudem mit V. i. S. d. P. (Verantwortlich im Sinne des Presserechts), da dies auch für uns für uns gilt.
Im Internet sind z.B. einige Personalratszeitschriften der Universitäten öffentlich.
Viele Grüße
Matthias
25.11.2020 um 12:02 Uhr als Antwort auf: Anmeldung einen Gleitzzeittages und anschl. Erkrankung #1285MarueTeilnehmerMoin Britta,
hierzu ist mir ein Urteil des LAG Mainz präsent, dass das Risiko bei Arbeitsunfähigkeit während der Überstundenabgeltung beim Arbeitnehmer sieht und somit eine „Rückgewährung“ der Stunden ausschließt:
VG Matthias
MarueTeilnehmerHallo Jan,
wir verwenden die Software „Preeco“.
Viele Grüße
Matthias Rueß
MarueTeilnehmerMoin, grundsätzlich könnte eine DV hilfreich sein. Wir kommen jedoch ohne aus und das Verfahren ist wie folgt strukturiert:
1. Information über die Beschaffung einer neuen Software und Präsentation gegenüber PR und Datenschutzbeauftragtem
2. Mitbestimmung über die Beschaffung der Software (unter Angabe von z.B. Softwarebeschreibung, Anbieter, Zielgruppe etc.)
3. Testung
4. Mitbestimmung über die Einführung unter Vorlage der Verfahrensakte, des Rollen- und Rechtekonzeptes und der Stellungnahme des Datenschützers
Als Nützlich hat sich bei uns eine Dokumentationssoftware erwiesen, in die die neue Software und Updates hinterlegt und mit datenschutzrechtlicher Stellungnahme versehen werden.
Viele Grüße
Matthias Rueß
MarueTeilnehmerMoin,
klasse, vielen Dank!
Gruß Matthias
MarueTeilnehmerMoin Dirk,
magst Du mitteilen, welche externe Firma Euch bei der Auswertung unterstützt?
MarueTeilnehmerMoin Dirk,
danke für die schnelle Antwort. Es geht mir tatsächlich auch eher um die konkrete Umsetzung (wir streben eine externe Auswertung an)und um Erfahrungswerte, wie das Verfahren gelebt und akzeptiert wird.
Vielleicht mag da jemand mal „berichten“.
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