Verfasste Forenbeiträge
-
AutorBeiträge
-
LAG_PRFB3_HLTeilnehmer
Hallo Jürgen,
ich hab dir eine Mail geschrieben. Vielleicht kann ich dir/euch helfen…
Herzliche Grüße von Kaisu aus Lübeck
LAG_PRFB3_HLTeilnehmerHallo zusammen,
folgende Themenvorschläge hätten wir für eine Tagung:
1. Möglichkeiten der Eingruppierung der Geschäftsstelle des Personalrates
Zurzeit erhalten viele lediglich die EG 5, da gesetzlich nach § 34 Abs.2 MBG SH zwar „Büropersonal“ zur Verfügung gestellt werden muss, dieses aber oft nur als „Schreibkraft“ bezahlt wird. Dies entspricht nicht mehr – in der heutigen digitalen Zeit – den tatsächlichen Gegebenheiten. Eigentlich müssten die Geschäftsstellen unserer Auffassung nach in EG 6 oder EG 7 eingruppiert werden…
Vielleicht gibt es Ideen oder Erfahrungen und wir könnten gemeinsam etwas bewirken, z.B. eine Gesetzesänderung…
2. (Anordnung von) Betriebsurlaub – Erfahrungen, gesetzliche Hürden, Möglichkeiten, Dienstvereinbarungen o.ä.
Grüße aus Lübeck vom
Personalrat Fachbereich 3
LAG_PRFB3_HLTeilnehmerHallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
bei der Hansestadt Lübeck wurde aus Gründen von Energiesparmaßnahmen („Gasmangellage“) bereits 2022 die Schließung der Verwaltung zwischen Weihnachten und Neujahr vom Bürgermeister angeordnet (in Abstimmung mit dem Gesamtpersonalrat).
Um es vorweg zu nehmen sind wir als Einzelpersonalrat nicht gegen den Betriebsurlaub zwischen Weihnachten und Neujahr, allerdings muss es natürlich geordnet und rechtlich sauber umgesetzt werden.
Da mit dieser Anweisung u.a. die „Anordnung von Minusstunden und Urlaub“ verbunden war, haben wir durch einen Fachanwalt die Rechtmäßigkeit prüfen lassen.Vor allem deshalb, weil die Anordnung von Urlaub, insbesondere für Beamt:innen (Urteil des VG Potsdam vom 21. August 2019 – Aktenzeichen VG 2 K 2857/18 und Urteil des OVG Berlin vom 29. September 2022 (OVG 4 B 13/19)) nicht rechtmäßig ist.
Auch letztes Jahr wurde Betriebsurlaub zwischen Weihnachten und Silvester angeordnet. Es gibt sowohl positive als auch negative Auswirkungen und Rückmeldungen der Kolleg:innen.
Für unseren Fachbereich, der die Bereiche Ordnungsamt, Standesamt und Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz beinhaltet, haben wir – sofern notwendig – Mitbestimmungsverfahren für die einzelnen Notdienste eingefordert und in enger Absprache mit den Betroffenen Kolleg:innen durchgeführt.
Aktuell versuchen wir gemeinsam mit der Dienststelle, dem Gesamtpersonalrat und allen Einzelpersonalräten eine Dienstvereinbarung zu erarbeiten.Viele Grüße vom Personalrat Fachbereich 3 in Lübeck
- Diese Antwort wurde geändert vor 11 Monaten, 2 Wochen von Dirk Lerche. Grund: HTML-Steuerzeichen im Text entfernt
-
AutorBeiträge