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Frank KrauseTeilnehmer
Moin Ralf,
die BEM-berechtigte Person entscheidet, wer an den Gesprächen teilnehmen soll. Sie entscheidet auch, ob der Personalrat beteiligt und welches PR-Mitglied dabei sein soll. Wir haben zu dem Thema aktuell eine neue Dienstvereinbarung mit der dienststelle abgeschlossen. Der KAV bietet Onlineseminare zu dem Thema an. Da sollte sich die Personalstelle mal anmelden.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Krause
Frank KrauseTeilnehmerMoin,
aus meiner Sicht sind Stellenausschreibungen nicht mitbestimmungspflichtig, da sie keine Maßnahmen im personalvertretungsrechtlichen Sinne sind. Dies kann man im Kommentar zum MBG SH (Weiß/Benning//Warnecke/Reimers KSV Medien 2023) auf den Seiten 243 ff nachlesen.
Lediglich beim Verzicht auf eine Stellenausschreibung ist der PR zu beteiligen.
MfG
Frank Krause
Frank KrauseTeilnehmerMoin,
wir benutzen ALLRIS.
Endorse sieht aber auch interessant aus. Ich lass mir mal ein Angebot machen.
Liebe Grüße aus Geesthacht
Frank KrauseTeilnehmerVielen Dank für eure Rückmeldungen.
Liebe Grüße aus Geesthacht
Frank KrauseTeilnehmerHallo Marue,
danke für deine Antwort. Kannst du mir die DV eventuell zusenden?
Vielen Dank
Frank KrauseTeilnehmerHallo,
aufgrund der aktuellen Lage möchte die Dienststelle das Rathaus und die Außenstellen zwischen Weihnachten und Neujahr schließen. Hierfür müssten wir Urlaub nehmen, Plusstunden abbauen oder Minusstunden aufbauen.
Der Personalantrag hat den Antrag der Dienststelle abgelehnt. Begründung:Der Personalrat kann einer Betriebsruhe unter den uns bekannten Voraussetzungen nicht zustimmen. Als erstes sehen wir die Kurzfristigkeit der Ankündigung, der geplanten 4-Tage Betriebsruhe, ein angemessener Zeitraum gemäß gängiger Rechtsprechung sind mindestens 6 Monaten, die nur bei Vorliegen dringenden betrieblichen Belangen unterschritten werden darf. Aus unserer Sicht liegen diese nicht vor. Einige Mitarbeiterrinnen und Mitarbeiter haben die gewünschten 4 Tage Urlaub nicht mehr/bzw. anderweitig verplant. Hier wäre anzumerken, dass für eine Zwangsverpflichtung Urlaub zu nehmen, auch die o.g. dringenden betrieblichen Belange vorliegen müssen. Es gibt Kolleginnen und Kollegen, die für den betreffenden Zeitraum über keine Urlaubstage mehr verfügen und denen es nicht möglich ist, Überstunden im Umfang von 4 Tagen aufzubauen bzw. Minusstunden in diesem Umfang wieder abzubauen.
Da der Arbeitgeber keine Minusstunden vorschreiben/anordnen kann, muss erst geklärt werden, wie mit den Kolleginnen und Kollegen, die durch die Betriebsruhe dazu gezwungen wären Minusstunden aufzubauen, verfahren wird. Zudem haben wir erfahren, dass ein Notdienst im Rathaus anwesend sein soll und die Abregelung der Temperatur nur über die Thermostaten in den einzelnen Büros erfolgen soll. Ein Einspareffekt ist dadurch kaum noch gegeben, da die Vorlauftemperatur im Heizungskreislauf entsprechend hochgehalten werden müsste. Wir sind weiterhin gerne bereit, einer Betriebsruhe zuzustimmen, wenn es eine Lösung für die betroffenen, oben beschriebenen Kolleginnen und Kollegen gibt. Wir bitten darum, uns zu erläutern, welche Lösungsmöglichkeiten es für Kolleginnen und Kollegen gibt, die für den betreffenden Zeitraum über keine Urlaubstage oder Überstunden verfügen.
Wenn es keine Lösungsmöglichkeit gibt, wäre es möglich, alle Kolleginnen und Kollegen dazu aufzurufen, zu Hause zu bleiben unter Nutzung von Urlaubstagen und Zeitausgleich. Die Kolleginnen und Kollegen, denen dies nicht möglich ist, könnte Homeoffice für den Zeitraum angeboten werden oder auch notfalls die Möglichkeit, ins Rathaus zu kommen, das wegen der Notbesetzung ja sowie vorgeheizt werden muss. Eine weitere Möglichkeit wäre z.B. eine bezahlte Dienstfreistellung, in diesem Falle müsste kein Urlaub genommen werden und es würden keine Minusstunden auflaufen. Diese müsste dann, aber für alle Kolleginnen und Kollegen gleicher maßen gelten.Die Dienststelle hat bisher unsere Fragen nicht beantwortet.
Gibt es bei Euch auch eine Betriebsruhe zwischen den Feststagen?Liebe Grüße aus Geesthacht
Frank Krause
- Diese Antwort wurde geändert vor 2 Jahren, 4 Monaten von Frank Krause.
Frank KrauseTeilnehmerIch bin dabei. Die ansicht ist nicht gut. Ich habe den Text über copy/paste eingefügt. Dann habe ich den Text überarbeitet. Danach sah es aber immer noch so schlimm aus. Jetzt komme ich irgendwie nicht in den Bearbeitungsmodus.
Frank KrauseTeilnehmerHallo an Alle,
bei der Stadt Geesthacht wird auch dem Thema gearbeitet. Wir werden das aber eher als Richtlinie / Handlungsempfehlung mit der Dienststelle abstimmen.
Frank KrauseTeilnehmerHallo,
wir haben drei Elektriker. Einer arbeitet in der Kläranlage und zwei bei den Städtischen Betrieben. dort sind sie für die Straßenbeleuchtung u.a. zuständig.
eingruppiert sind sie in die EG 6 und EG 7. Hierzu muss man leider immer noch das alte Lohngruppenverzeichnis von 1991 zu Rate ziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Krause
Frank KrauseTeilnehmerAuch von mir ein herzlich Wilkommen.
Frank Krause
Personalrat Stadt Geesthacht
Frank KrauseTeilnehmerHallo ihr lieben Personalräte,
auch bei der Stadt Geesthacht wird über 3 G für Besucher:innen nachgedacht. Im Schreiben der Staatskanzlei vom 19.11.2021 steht ja auf Seite 6, dass die 3 G-Regel auch für Besucher:innen der Dienststellen gilt. Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass damit nur die Landesbehörden gemeint waren. Die Frage, ob denn in den Rathäusern auch 3 G für Besucher:innen gelten soll wurde nicht beantwortet. Der Landrat des Kreises Herzogtum Laubenburg ist der Auffassung, dass diese Regel unzulässig wäre. Jetzt warten wir noch auf eine Antwort vom Innenministerium. Neben Geesthacht haben dort wohl noch andere Kommunen angefragt.
Viele Grüße von der Elbe
Frank Krause
Frank KrauseTeilnehmerMoin,
nach meinen Rcherchen hat man ab 55+ auf Altersteilzeit.
Ich habe mal gegoogelt. Beim BMAS findets du weitere infos:
MfG
Frank Krause
Frank KrauseTeilnehmerHallo Astrid,
bei der Stadt Geesthacht gibt es für Beamtinnen und Beamten keine Lesitungsprämie.
Grüße aus Geesthacht
Frank
Frank KrauseTeilnehmerBei der Stadt Geesthacht wurden alle Reinigungskräfte rückwirkend zum 01.01.2020 in EG 2 eingruppiert.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Krause, PR Geesthacht
Frank KrauseTeilnehmerHallo,
sehr interessantes Thema. Bei uns wurden auch alle Stellen in Schulsekretariaten nach EG 5 bewertet.
Hier herrscht sogar die Meinung, dass für die Aufgabenerfüllung keine Ausbildung erforderlich ist und somit sogar nach EG 4 eingruppiert werden könnten. Der PR und die Schulleitungen sehen das natürlich anders.
Könntest du mir evtl. das Gutachten zusenden?
VG Frank
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