Kerstin

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  • als Antwort auf: Mehrarbeit – Überstundenregelung #2565
    Kerstin
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    Widerruft der Arbeitgeber einen bereits genehmigten Freizeitausgleich innerhalb einer kürzeren Frist als 24 Stunden, entsteht ein Anspruch auf einen Zeitzuschlag von 15 %, bezogen auf die Stunden des widerrufenen Freizeitausgleichs.

    • Diese Antwort wurde geändert vor 1 Jahr, 1 Monat von Kerstin.
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    Kerstin
    Teilnehmer

     

    Oder      MBG § 20 – Neuwahlen aus besonderen Gründen
    (3) Für die Neuwahl der Gruppenvertretung gilt Absatz 1 Nr. 3 bis 6 entsprechend.
    Außerdem ist eine Neuwahl innerhalb der Gruppe einzuleiten, wenn die Gesamtzahl der Mitglieder einer Gruppenvertretung auch nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder um mehr als fünfundzwanzig vom Hundert gesunken ist oder eine Gruppenvertretung nicht mehr besteht.
    Die Aufgaben und Befugnisse einer nicht mehr bestehenden Gruppenvertretung nimmt bis zur Neuwahl der Personalrat mit seinen verbleibenden Mitgliedern wahr.
    VG Kerstin

    • Diese Antwort wurde geändert vor 2 Jahren, 2 Monaten von Kerstin.
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