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JuergenTeilnehmer
Bei uns ist es ein Sachgebiet. Die SGL ist nach EG 10 und die Mitarbeitenden sind nach 9b eingruppiert. Dazu gibt es eine Fachkräftezulage, die ist aber nicht einheitlich geregelt. Es geht nach Verantwortung und entsprechenden Kenntnissen.
JuergenTeilnehmerWir haben ca. 180 Beschäftigte, die Freistellung wird aber von der Dienststelle befürwortet und ist gewünscht. Die Texte aus dem Mitbestimmungsgesetzt kenne ich auch, es geht mir einfach um die Praxis wie man am Besten mit der neuen Situation umgeht, ohne einen „Scherbenhaufen“ im aktuellen Fachbereich zu hinterlassen.
Grüße
JürgenJuergenTeilnehmer<p style=“border: 0px; font-family: ‚Helvetica Neue‘, Helvetica, Arial, sans-serif; font-size: 12px; margin: 0px 0px 30px; outline: 0px; padding: 0px; vertical-align: baseline; color: #373737;“>Hallo aus Kaltenkirchen,
auch wir machen in solchen Fällen eine kurze Sitzung. Es ist ja auch im Interesse des PR, dass die Stellen entsprechend zeitnah besetzt werden können. Ein große Problem sind die langen Kündigungsfristen im öffentlichem Dienst, da kommt es eben manchmal auf wenige Tage an.</p>
Schöne GrüßeJürgen
JuergenTeilnehmerMoin zusammen,
<p class=“MsoNormal“>bei uns ist es auch angedacht, aber zurzeit geht es nicht voran. Da das vorliegende Modell zur Entgeltumwandlung von den Finanzämtern nicht als Entgeltumwandlung akzeptiert wird. Der KAV arbeitet aber an einer Lösung! Wir als PR begrüßen aber grundsätzlich die Möglichkeit eines Leasingvertrages und unterstützen das.</p>
Schöne Grüße aus Kaltenkirchen.Jürgen
JuergenTeilnehmerHallo zusammen,
damit wir die komplette Belegschaft erreichen, überlegen wir zwei Versammlungen an einem Tag duchzuführen. Falls das nicht stattfinden kann, werden wir „nur“ einen schriftlichen Jahresbericht per Mail versenden.
Schöne Grüße aus Kaltenkirchen.
Jürgen
30.04.2020 um 8:42 Uhr als Antwort auf: Dienstlicher Einsatz von Schwangeren in der Corona – Krise #1089JuergenTeilnehmerHallo zusammen,
meine Kollegin darf nur im Hintergrund arbeiten (Stadtbücherei) der persönliche Kundenkontakt ist verboten, dies gilt solange bis sie in den Mutterschutz geht.
Schöne Grüße aus Kaltenkirchen.
Jürgen
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