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dschoeneTeilnehmer
Hallo zusammen,
nachdem ich im letzten Jahr an einem Webinar teilnahm („Digitale Betriebs-/Personalversammlung“) sind wir von einer digitalen Lösung abgerückt. Es ist aus verschiedenen Gründen nicht zulässig nach dem MBG.
1. Die Nichtöffentlichkeit könnte nicht gewährleistet sein (es könnte jemand unberechtigtes zuhören/zusehen).
2. Alle MA müssen die technischen Mittel haben, um daran teilnehmen zu können (mit Bild + Ton). Die Geräte müssen dienstlich gestellt sein und datenschutzkonform (Das kann in den meisten Fällen nicht sichergestellt werden.)
3. Persönlichkeitsrechte der PR-Mitglieder (eventuell wird Ton+Bild mitgeschnitten)
4. ….usw.Da wir im 1. Quartal 2020 noch eine Präsenzveranstaltung gemacht hatten, haben wir beschlossen in 2021 darauf zu verzichten und
einen schriftlichen Jahresbericht zu verfassen und ggf. mit Videos zu arbeiten.
Da wir ohnehin monatliche Tätigkeitsberichte versenden und donnerstags eine freie Sprechstunde haben, haben wir das Gefühl in Zeiten der Pandemie gut präsent zu sein.Da wir auch räumlich eine PV, in Zeiten einer Pandemie, nicht abbilden können, warten wir jetzt auf den Frühling 2022.
Wir wollen mit gutem Beispiel vorangehen und nicht unnötig unsere MA und ihre Gesundheit gefährden. Jegliche Großveranstaltung birgt eine Gefahr.Grüße
Daniela SchöneckerdschoeneTeilnehmerHallo zusammen,
bei uns ist es auch üblich, dass wir eine Mitbestimmungsvorlage erhalten.
Es ist für mich unstrittig.Liebe Grüße
Daniela SchöneckerdschoeneTeilnehmerHallo,
der Arbeitgeber legt das Anforderungsprofil für eine Stelle fest. Insofern ist anzunehmen, dass ein Meistertitel für diese Stelle maßgeblich ist.
Lediglich der PR kann den Arbeitgeber darauf hinweisen, dass das Anforderungsprofil erweitert werden müsste oder verändert.Viele Grüße
Daniela SchöneckerdschoeneTeilnehmerHallo zusammen,
unser Fachbereich Inneres beschäftigt sich gerade intensiv mit dem Modell der Entgeltumwandlung und den Vetragsmodalitäten für die Anschaffung von den Fahrrädern. Es soll wohl klar sein, dass die Arbeitgeber die Fahrräder anschaffen müssen und die MA diese dann nur leasen.
Das Konstrukt ist ein Bürokratiemonster und ist noch nicht abgearbeitet bei uns.
Es wird in keinem Fall mit dem LOE/LOB verknüpft sein, da es hier um die Entgeltumwandlung geht.
Wenn wir weiter sind beim Kreis Stormarn, kann ich mich ja wieder melden.
Grüße
Daniela
dschoeneTeilnehmerHallo zusammen,
wir haben zwei KIT-Stellen (immer nur befristet), die vom Land refinanziert werden.
Ich bin der Meinung, dass die Stellen mit EG 9c bewertet sind.
Viele Grüße, Daniela
dschoeneTeilnehmerHallo zusammen,
ich glaube, dass hier alles bereits gesagt wurde.
Es gibt keinen „Sonderbonus“ für interne Bewerbende. Der Bestenauslesegrundsatz gilt für
alle Bewerbenden gleichermaßen. Somit haben wir hierfür auch keine DV mit der Dienststelle abgeschlossen.
Liebe Grüße, Daniela
dschoeneTeilnehmerGuten Morgen zusammen,
beim Kreis Stormarn läuft es fast 1 zu 1 wie beim Kreis NF.
Wir bemühen uns auch die leistungsschwächeren Nachwuchskräfte zu übernehmen. Dann wird dieses aber in der Regel nur befristet geschehen, damit diese wissen, dass sie die KV in der Zukunft von ihrer Leistungsfähigkeit überzeugen müssen.
Viele Grüße
Daniela
dschoeneTeilnehmerHallo zusammen,
beim Kreis Stormarn wird dieses immer mit in die Ausschreibung aufgenommen. Ich bin der Meinung, dass es
aufgenommen werden muss, weil ein AC das Anforderungsprofil ausgestaltet. Ohne die Teilnahme an dem AC,
wird der Bewerbende die Stelle nicht erhalten (es sei denn, die Papierlage ist eindeutig).
Das BVerwG hat zu der Ausgestaltung von Anforderungsprofilen Urteile gesprochen u. a. 2 VR 1/13 vom 20.06.2013 könnte eine Rolle spielen. Dort steht, dass die Stellenausschreibung enthalten muss, welche Anforderungen von allen Bewerbenden zwingend erwartet werden. Die Teilnahme an einem AC ist meines Erachten nach eine zwingende Anforderung, wenn es vom Auswahlgremium festgelegt wurde.
Ich bin der Meinung, es gibt dazu noch mehr, aber auf die Schnelle finde ich es nicht.
Liebe Grüße
Daniela
dschoeneTeilnehmerHallo Nadja,
ich muss Dirk Recht geben. Die Bewertung ist nicht mitbestimmungspflichtig. Sie ist Teil des Stellenplans und obliegt der Dienststelle (Organisationshoheit). Aus diesem Grunde gibt es in jeder Kommune verschiedene Vorgehensweisen.
Der Kreis Stormarn hat eine Bewertungskommission (je 4 Personen aus der Dienststelle/PR + GB als neutrales Mitglied). Hier
sollen einstimmige Beschlüsse gefasst werden, damit beide Seiten mit den Bewertungen ein gutes Gefühl haben und das Hausgefüge stimmig ist.
Es ist aber auch so, dass der PR bei einer Stellenbesetzung die Eingruppierung in Frage stellen kann, wenn er Hinweise hat, dass die Eingruppierung tarifwidrig ist. Sollte das der Fall sein, kann der PR seine Zustimmung verweigern.
Da unsere Dienststelle diesen Stress umgehen möchte und die Einstellungen zügig umgesetzt wissen möchte, machen wir uns die Arbeit gemeinsam und haben zumeist damit gute Ergebnisse für beide Seiten.
Du sieht, das Thema ist frei gestaltbar, wenn man euch als PR mitspielen lässt!
Viele Grüße
Daniela
dschoeneTeilnehmer@ Birte: Dann ist es bei euch aber eher ein „Sparclub“, oder? Wird das Geld bar eingezahlt oder vom Gehaltskonto eingezogen?
Wenn man keinen Verein gegründet hat, scheint es durchaus rechtlich ein Thema zu sein. Daher fragte Joachim danach, wie es organisatorisch in den Kommunen abgewickelt wird. Unser RPA steht dem Konstrukt im Kreis Stormarn etwas kritisch gegenüber.
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