Verfasste Forenbeiträge
-
AutorBeiträge
-
dschoeneTeilnehmer
Hallo zusammen,
wir haben eine Ermessensfreistellung von der Politik erhalten und haben somit 2,5 Freistellungen anstatt 2.
Folgende Punkte müssten beantwortet/bedacht werden dabei:
<p class=“MsoNormal“><span style=“font-size: 11.0pt; font-family: ‚Arial‘,sans-serif; mso-bidi-font-family: ‚Times New Roman‘;“>Die Mitarbeitendenzahl ist jedoch nicht der einzige Indikator zur Feststellung der erforderlichen Stellen für die PR-Arbeit. In der Vergangenheit wurde dieses beim Kreis Stormarn so gehandhabt.</span></p>
<p class=“MsoNormal“><span style=“font-size: 11.0pt; font-family: ‚Arial‘,sans-serif; mso-bidi-font-family: ‚Times New Roman‘;“>Gemäß Rechtsprechung und Kommentierungen ist die Anzahl auf die „in der Regel“ Beschäftigten abzustellen und diese sind zukunftsgerichtet zu ermitteln. Auch unbesetzte Planstellen werden zu den aktuell Beschäftigten hinzugerechnet. </span></p>
<p class=“MsoNormal“><span style=“font-family: Arial, sans-serif; font-size: 11pt;“>Weiterhin ist zu verzeichnen, dass es einen steigenden Teilzeitwunsch gibt bei den Mitarbeitenden, so dass Stellen mit Vollzeitäquivalenten mit mehreren Personen besetzt werden und die Kopfzahl sich dann weiter erhöhen wird.</span></p>
<p class=“MsoNormal“><span style=“font-size: 11.0pt; font-family: ‚Arial‘,sans-serif; mso-bidi-font-family: ‚Times New Roman‘;“>N</span><span style=“font-family: Arial, sans-serif; font-size: 11pt;“>eben der Anzahl der Beschäftigten gibt es weitere Indikatoren für die Notwendigkeit von erforderlichen Stellenanteilen für die PR-Arbeit. Der § 36 Abs. 4 MBG gibt die Möglichkeit auch über die festgelegte Grenze Freistellungen zu beanspruchen, wenn es Umfang und Art der Dienststelle hergeben oder andere Umstände dieses erforderlich machen.</span></p>
Zum Beispiel: Verstreutheit der Fachdienste, Betreuung von Schichtbetrieben, Einführung neuer Systeme und Projekte, erhöhter Abstimmungsbedarf der PR-Mitglieder (auch durch Homeoffice), allgemeine BesonderheitenIn der MBG-Kommentierung kann man dazu auch etwas lesen.
Ich würde empfehlen mit der Prognose auf den neuen Stellenplan jetzt schon das Gespräch zu führen und die Freistellung jetzt schon beantragen. Das Ziel ist immer die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgabe und die scheint nicht mehr möglich zu sein.
Grüße
Daniela
-Kreis Stormarn-
<p class=“MsoNormal“></p>03.07.2024 um 18:31 Uhr als Antwort auf: Personalversammlung online beziehungsweise hybrid möglich? #2899dschoeneTeilnehmerHallo Michael,
das ist rechtlich unzulässig.
Die PV ist eine nichtöffentliche Sitzung bei der der PR online nicht sicherstellen kann, ob nicht auch unberechtigte Personen im Raum sind oder heimlich mithören, filmen oder Ton aufnehmen.
Ich hatte hierzu in der Pandemie ein Seminar besucht, so dass ich dir das mit ziemlicher Gewissheit mitteilen kann. Für mich erklärt sich das logisch.
Das MBG ist dahin noch nicht ausgestaltet.
Wenn es hier eine Öffnung geben wird (analog der PR-Sitzung), dann ist der PR aber auch dafür verantwortlich organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, dass die Öffentlichkeit ausgeschlossen bleibt. Das allein halte ich schon für fast unmöglich. Insbesondere bei einer größeren Verwaltung.Grüße
Daniela vom Kreis Stormarn
dschoeneTeilnehmerHallo zusammen,
komba hat dazu kürzlich eine Info rausgebracht.
Der AG muss sagen, ob es sich um eine arbeitsvertragliche Angelegenheit handelt, damit die Chance besteht eine Vertrauensperson hinzuzuziehen.
Wenn er gar keinen Grund benennen möchte, dann liegt die Vermutung nahe, dass es arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte, und der MA soll ohne PR/GB/SBV oder einer anderen Vertrauensperson dort nicht hingehen.
Verweigern kann ein MA sich nämlich einen Termin grundsätzlich nicht, weil Gespräche mit dem Vorgesetzten eine arbeitsvertragliche Pflicht sind.
Viele Grüße
Daniela
dschoeneTeilnehmerHallo Maren,
beim Kreis Stormarn wird von dieser Regelung nur Gebrauch gemacht, wenn die jeweilige Fachdienstleitung bei einer Ausschreibung diesen Bewerberkreis auch ansprechen möchte.
Das ist in der Regel so bei 9c-Stellen, die mehrfach nicht besetzt werden konnten und man sich erhofft, dass erfahrene MA mit 9a den Anforderungen auch gewachsen sind. Meistens fordern wir dann aber auch eine förderliche Berufserfahrung, d. h. eine Stelle in der Bauaufsicht wird dann nur für Personen geöffnet, die 20 Jahre i, öD sind UND mehrjährige Berufserfahrung in einer Baubehörde haben. Das eröffnet dann den Weg einer Fachkarriere.
LG
Daniela
dschoeneTeilnehmerHallo Matthias,
ich denke auch, dass das differenziert betrachtet werden muss.
Wenn eure MA uneingeschränkt in der Personalabteilung mit der selben Entgeltgruppe beschäftigt bleiben können, dann könnte es sein, dass es keine Maßnahme ist.
Es verändert sich für die MA nichts und der AG muss zusehen, dass er seine Aufgaben erledigt. Wenn der Stellenplan keine Stellen zur Bewältigung der Aufgaben ausweist, ist der AG ja gezwungen etwas zu unternehmen.
Insofern rate ich auch dazu sich den Fall genauer anzuschauen und mit der Gewerkschaft Kontakt aufzunehmen.
Grüße
Daniela
dschoeneTeilnehmerHallo Björn,
die Beschaffung ist tatsächlich mitbestimmungspflichtig, weil es aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht Mindeststandards gibt (ja, es ist ein Arbeitsplatz) und ggf. Sondereinbauten erforderlich sein könnten (z. B. bei Menschen mit Behinderungen, alternsgerecht).
Wir haben in der Vergangenheit die Fachkraft für Arbeitssicherheit bemüht und die Standards besprochen und dann aus dem Arbeitsschutzausschuss heraus Empfehlungen ausgesprochen.
Insofern ist nicht der PR verpflichtet eine Katalog einzureichen, sondern gibt lediglich an, welche Punkte bei einer Ausschreibung/Vergabe zu beachten ist. Bestenfalls werdet ihr dann auch beteiligt, wenn die Auswahl nach Ausschreibung erfolgt.
Grüße
Daniela
dschoeneTeilnehmerHallo Matthias,
das ist ziemlich deutlich eine Maßnahme und damit mitbestimmungspflichtig.
Es ist innerdienstlich und verändert einen bestehenden Zustand. Mehr musst du dazu gar nicht mehr prüfen.
Alles was mit der Nutzung von Pausen-/Sozialräumen zu tun hat, ist unser Thema.
Grüße
Daniela
dschoeneTeilnehmerHallo Stefan,
da wird bei uns in jedem Fall unterschieden. Hierzu gibt es Rechtsprechung.
Wenn es eine flexbile AZ-Regelung gibt, dann gibt es keine Arbeitszeit für den Arztbesuch gutgeschrieben.
Der Termin kann außerhalb der Arbeitszeit gelegt werden und die Zeit nachgearbeitet werden.
LG
Daniela
dschoeneTeilnehmerHallo Sven,
Online-Sitzungen sind nach MBG nur noch bis Ende 2023 zulässig. Über die Datenschutzerfordernisse sage ich jetzt mal nichts, da hat Ralf schon zu ausgeführt. Das BPersVG trifft für uns in S-H nicht zu.
Und: Mitglieder im Urlaub gelten als verhindert und dürfen nicht an einer Sitzung teilnehmen. Das entsprechende Ersatzmitglied ist einzuladen. Sollte es keine verfügbaren Ersatzmitglieder geben, bleibt der Platz frei.
Grüße, Daniela aus Stormarn
dschoeneTeilnehmerHallo Wolfgang,
gibt es schon eine Antwort vom VKA?
Das MBG SH sieht diese Aufwandentschädigung nicht mehr vor und es ist auch in der Reform nicht geplant, soweit ich weiß. Auf das BPersVG können wir uns ja nicht berufen.
Grüße
Daniela aus Stormarn
dschoeneTeilnehmerHallo,
wir haben auch ein Konzept.
Bei Interesse schreibt mir bitte direkt:
pr.d.schoenecker@kreis-stormarn.de
Viele Grüße
Daniela aus Stormarn
17.07.2023 um 14:26 Uhr als Antwort auf: Beamteausgeschlossen aus interne Stellenausschreibung #2238dschoeneTeilnehmerHallo Christian,
ich weiß, dass es Rechtsprechung gibt zu dem Thema „Anforderungsprofil“ und zwingende Berufserfahrung.
Tenor ist: Wenn die Berufserfahrung/Sachkenntnisse zwingend für die Ausübung der Tätigkeit notwendig sind, dann kann diese gefordert werden, wenn sich die Sach- und Fachkenntnisse nicht in einem angemessenen Zeitraum angeeignet werden können. Hier spricht man von ca. einem Jahr.
Bsp: Stelle eines Kämmerers ohne vertiefte Haushaltskenntnisse
Grüße
Daniela vom Kreis Stormarn
dschoeneTeilnehmerHallo Wolfgang,
in der Tat ist der PR ohne Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden nicht handlungsfähig.
Wir haben im 11er-Gremium einen 5er-Vorstand und ich komme mit vier Stellvertretungen aus.
Solltest du jetzt auch ausfallen, kann der Rest des PR keine Sitzung abhalten, weil nur die (stv.) Vorsitzenden rechtmäßig zur Sitzung laden dürfen und diese leiten dürfen. Das würde aber auch bedeuten, dass alle Vorlagen in die Zustimmungsfiktion laufen würden.
Viele Grüße
Daniela vom Kreis Stormarn
dschoeneTeilnehmerHallo zusammen,
wir arbeiten beim Kreis Stormarn noch nicht mit der E-Akte im PR. Wir haben im Hause ENAIO, jedoch haben wir datenschutzrechtlich Probleme gesehen, da es im Hause zu viele Admin´s haben. Es gab einen Hinweis der Datenschutzbeauftragten, dass die Verwaltung für den PR einen separaten Server zur Verfügung stellen müsste und wir dann auch die Admin-Rechte hätte.
Wer hat sich mit diesem Thema beschäftigt? Da hier schon einige ENAIO nutzen, müsste es ja ein Datenschutzkonzept geben.
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Liebe Grüße
Daniela
dschoeneTeilnehmerHallo,
wir haben beim Kreis Stormarn eine DV BGM. In dieser haben wir die Inklustionsvereinbarung integriert.
Unsere SBV hat mit uns daran gemeinsam gearbeitet.Viele Grüße
Daniela Schönecker -
AutorBeiträge