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dschoene
TeilnehmerHallo Matthias,
ich hoffe sehr, dass du in der Gewerkschaft bist und dir da bereits Hilfe holen konntest. Ansonsten ist es als PR-Freigestellter sehr schwer, es sei denn ihr seid ein sehr versiertes PR-Gremium und habt viel Erfahrung. Ich vermute aber, dass das weniger der Fall ist, denn das euch zustehende Büropersonal hättet ihr auch einklagen können bzw. sollen.
Habt ihr die halbe Stelle jetzt in der Politik durchbekommen?
Eine Überlastungsanzeige kann jeder AN stellen und sie muss dann ja auch in der Personalakte vermerkt werden. Sie dient auch dem Schutze, falls du mal langzeitkrank werden solltest.
Allerdings ist es für den PR das falsche Mittel. Ihr müsstet euren Arbeitsaufwand aufschreiben und damit den Stundenansatz, den ihr für die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben benötigen würdet.
Dann müsstet ihr als Gremium eine Beschluss um eine weitere Freistellung fassen und die Dienststelle damit konfrontieren. Entweder lassen sie euch so gewähren oder ihr müsst diese zusätzliche Freistellung einklagen, weil der Beschluss ja gefasst wurde.
Leider ist PR-Arbeit hart und viele Dinge müssen erstritten werden.
Wir haben diese Themen bezüglich zusätzlicher Freistellung ebenfalls durch bzw. am Laufen gehabt.
Grüße
Daniela Schönecker (Kreis Stormarn)
dschoene
TeilnehmerHallo Matthias,
der PR beugt hier das Recht. Ein Ausschluss ist nicht vorgesehen. Es sei denn, dass die Personen persönlich betroffen sind und als befangen gelten. Warum sollten die Vertretungen überhaupt ausgeschlossen werden? Wundert mich.
Die GB hat übrigens KEIN Teilnahmerecht, sondern ist Teil der Dienststelle!
Grüße
Daniela Schönecker (Kreis Stormarn)
31.01.2025 um 13:57 Uhr als Antwort auf: VAK-Richtlinien zur Arbeitsmarkt- und Fachkräftezulage #3110dschoene
TeilnehmerHallo,
beim Kreis Stormarn hat sich eine Haltung „Anti-Zulagen“ entwickelt. Die Dienststelle beteiligt den PR nur bei der Zulagenzahlung von Berufsgruppen und nicht mehr bei Zulagen einzelner Personen. Angeblich ist das in der Mitbestimmung so. Wir konnten uns mit diesem Thema zurzeit nicht näher beschäftigen, weil so viele andere Themen oben auf liegen.
Die Gruppe der Ärzte, Lebensmittelkontrolleure und IT-Administratoren in der Leitstelle erhalten Zulagen – andere nicht.
Wir halten als PR die Zulagenzahlung auch nicht für gut, sondern wünschten uns, dass entweder die Eingruppierungsmerkmale es hergeben würden und die Tabellenentgelte angehoben werden. Also dieses Thema im Rahmen von Tarifverhandlungen behandelt wird, zumal es sonst zu den verbeamteten Personal ebenfalls zum Ungleichgewicht kommen wird.
Grüße
Daniela Schönecker
dschoene
TeilnehmerHallo zusammen,
in jedem Fall benötigen die Personalräte mehr Information zur Mitbestimmung bei IT-Verfahren/Up-dates/Künstlicher Intelligenz. Das ist Spezialwissen, dass man sich inzwischen teuer einkaufen muss und die Dienststellen überrollen die Verwaltungen jetzt damit und die Personalräte schauen hilflos zu. Sie wissen nicht, wo sie ansetzen sollen, weil sie meist nicht einmal beteiligt werden. Ups, auf einmal gibt es neue Programme, Kameras usw.
Außerdem stellen wir und auch andere fest, dass der Ton rauer wird. Die Dienststellen sind in einer schwierigen Phase, weil das Geld knapper wird und die Öffentlichkeit die Erwartungen an den ö. D. stärker äußert (u. a. Digitalisierung). Damit einhergehend wird die Mitbestimmung in die Ecke gestellt und als Verhinderung betrachtet und nicht als ein Teil der demokratischen Grundhaltung. Viele Mitbestimmungsrechte werden nicht gewahrt (auch bei den GBen und SBVen zu beobachten). Gibt es hierzu eine Möglichkeit was zu machen? Oder ist es vielleicht möglich bei der LAG ein Papier zu verfassen, dass die LAG an die Regierung heranträgt, weil derzeit auch die Reform des MBG ansteht?
Unter diesem Druck wird es sonst für die Zukunft nicht leichter Freiwillige zu finden, die dieses Ehrenamt übernehmen mögen.
Grüße
Daniela Schönecker (PR-Vorsitzende Kreis Stormarn)
dschoene
TeilnehmerHallo zusammen,
wir haben eine Ermessensfreistellung von der Politik erhalten und haben somit 2,5 Freistellungen anstatt 2.
Folgende Punkte müssten beantwortet/bedacht werden dabei:
<p class=“MsoNormal“><span style=“font-size: 11.0pt; font-family: ‚Arial‘,sans-serif; mso-bidi-font-family: ‚Times New Roman‘;“>Die Mitarbeitendenzahl ist jedoch nicht der einzige Indikator zur Feststellung der erforderlichen Stellen für die PR-Arbeit. In der Vergangenheit wurde dieses beim Kreis Stormarn so gehandhabt.</span></p>
<p class=“MsoNormal“><span style=“font-size: 11.0pt; font-family: ‚Arial‘,sans-serif; mso-bidi-font-family: ‚Times New Roman‘;“>Gemäß Rechtsprechung und Kommentierungen ist die Anzahl auf die „in der Regel“ Beschäftigten abzustellen und diese sind zukunftsgerichtet zu ermitteln. Auch unbesetzte Planstellen werden zu den aktuell Beschäftigten hinzugerechnet. </span></p>
<p class=“MsoNormal“><span style=“font-family: Arial, sans-serif; font-size: 11pt;“>Weiterhin ist zu verzeichnen, dass es einen steigenden Teilzeitwunsch gibt bei den Mitarbeitenden, so dass Stellen mit Vollzeitäquivalenten mit mehreren Personen besetzt werden und die Kopfzahl sich dann weiter erhöhen wird.</span></p>
<p class=“MsoNormal“><span style=“font-size: 11.0pt; font-family: ‚Arial‘,sans-serif; mso-bidi-font-family: ‚Times New Roman‘;“>N</span><span style=“font-family: Arial, sans-serif; font-size: 11pt;“>eben der Anzahl der Beschäftigten gibt es weitere Indikatoren für die Notwendigkeit von erforderlichen Stellenanteilen für die PR-Arbeit. Der § 36 Abs. 4 MBG gibt die Möglichkeit auch über die festgelegte Grenze Freistellungen zu beanspruchen, wenn es Umfang und Art der Dienststelle hergeben oder andere Umstände dieses erforderlich machen.</span></p>
Zum Beispiel: Verstreutheit der Fachdienste, Betreuung von Schichtbetrieben, Einführung neuer Systeme und Projekte, erhöhter Abstimmungsbedarf der PR-Mitglieder (auch durch Homeoffice), allgemeine BesonderheitenIn der MBG-Kommentierung kann man dazu auch etwas lesen.
Ich würde empfehlen mit der Prognose auf den neuen Stellenplan jetzt schon das Gespräch zu führen und die Freistellung jetzt schon beantragen. Das Ziel ist immer die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgabe und die scheint nicht mehr möglich zu sein.
Grüße
Daniela
-Kreis Stormarn-
<p class=“MsoNormal“></p>03.07.2024 um 18:31 Uhr als Antwort auf: Personalversammlung online beziehungsweise hybrid möglich? #2899dschoene
TeilnehmerHallo Michael,
das ist rechtlich unzulässig.
Die PV ist eine nichtöffentliche Sitzung bei der der PR online nicht sicherstellen kann, ob nicht auch unberechtigte Personen im Raum sind oder heimlich mithören, filmen oder Ton aufnehmen.
Ich hatte hierzu in der Pandemie ein Seminar besucht, so dass ich dir das mit ziemlicher Gewissheit mitteilen kann. Für mich erklärt sich das logisch.
Das MBG ist dahin noch nicht ausgestaltet.
Wenn es hier eine Öffnung geben wird (analog der PR-Sitzung), dann ist der PR aber auch dafür verantwortlich organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, dass die Öffentlichkeit ausgeschlossen bleibt. Das allein halte ich schon für fast unmöglich. Insbesondere bei einer größeren Verwaltung.Grüße
Daniela vom Kreis Stormarn
dschoene
TeilnehmerHallo zusammen,
komba hat dazu kürzlich eine Info rausgebracht.
Der AG muss sagen, ob es sich um eine arbeitsvertragliche Angelegenheit handelt, damit die Chance besteht eine Vertrauensperson hinzuzuziehen.
Wenn er gar keinen Grund benennen möchte, dann liegt die Vermutung nahe, dass es arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte, und der MA soll ohne PR/GB/SBV oder einer anderen Vertrauensperson dort nicht hingehen.
Verweigern kann ein MA sich nämlich einen Termin grundsätzlich nicht, weil Gespräche mit dem Vorgesetzten eine arbeitsvertragliche Pflicht sind.
Viele Grüße
Daniela
dschoene
TeilnehmerHallo Maren,
beim Kreis Stormarn wird von dieser Regelung nur Gebrauch gemacht, wenn die jeweilige Fachdienstleitung bei einer Ausschreibung diesen Bewerberkreis auch ansprechen möchte.
Das ist in der Regel so bei 9c-Stellen, die mehrfach nicht besetzt werden konnten und man sich erhofft, dass erfahrene MA mit 9a den Anforderungen auch gewachsen sind. Meistens fordern wir dann aber auch eine förderliche Berufserfahrung, d. h. eine Stelle in der Bauaufsicht wird dann nur für Personen geöffnet, die 20 Jahre i, öD sind UND mehrjährige Berufserfahrung in einer Baubehörde haben. Das eröffnet dann den Weg einer Fachkarriere.
LG
Daniela
dschoene
TeilnehmerHallo Matthias,
ich denke auch, dass das differenziert betrachtet werden muss.
Wenn eure MA uneingeschränkt in der Personalabteilung mit der selben Entgeltgruppe beschäftigt bleiben können, dann könnte es sein, dass es keine Maßnahme ist.
Es verändert sich für die MA nichts und der AG muss zusehen, dass er seine Aufgaben erledigt. Wenn der Stellenplan keine Stellen zur Bewältigung der Aufgaben ausweist, ist der AG ja gezwungen etwas zu unternehmen.
Insofern rate ich auch dazu sich den Fall genauer anzuschauen und mit der Gewerkschaft Kontakt aufzunehmen.
Grüße
Daniela
dschoene
TeilnehmerHallo Björn,
die Beschaffung ist tatsächlich mitbestimmungspflichtig, weil es aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht Mindeststandards gibt (ja, es ist ein Arbeitsplatz) und ggf. Sondereinbauten erforderlich sein könnten (z. B. bei Menschen mit Behinderungen, alternsgerecht).
Wir haben in der Vergangenheit die Fachkraft für Arbeitssicherheit bemüht und die Standards besprochen und dann aus dem Arbeitsschutzausschuss heraus Empfehlungen ausgesprochen.
Insofern ist nicht der PR verpflichtet eine Katalog einzureichen, sondern gibt lediglich an, welche Punkte bei einer Ausschreibung/Vergabe zu beachten ist. Bestenfalls werdet ihr dann auch beteiligt, wenn die Auswahl nach Ausschreibung erfolgt.
Grüße
Daniela
dschoene
TeilnehmerHallo Matthias,
das ist ziemlich deutlich eine Maßnahme und damit mitbestimmungspflichtig.
Es ist innerdienstlich und verändert einen bestehenden Zustand. Mehr musst du dazu gar nicht mehr prüfen.
Alles was mit der Nutzung von Pausen-/Sozialräumen zu tun hat, ist unser Thema.
Grüße
Daniela
dschoene
TeilnehmerHallo Stefan,
da wird bei uns in jedem Fall unterschieden. Hierzu gibt es Rechtsprechung.
Wenn es eine flexbile AZ-Regelung gibt, dann gibt es keine Arbeitszeit für den Arztbesuch gutgeschrieben.
Der Termin kann außerhalb der Arbeitszeit gelegt werden und die Zeit nachgearbeitet werden.
LG
Daniela
dschoene
TeilnehmerHallo Sven,
Online-Sitzungen sind nach MBG nur noch bis Ende 2023 zulässig. Über die Datenschutzerfordernisse sage ich jetzt mal nichts, da hat Ralf schon zu ausgeführt. Das BPersVG trifft für uns in S-H nicht zu.
Und: Mitglieder im Urlaub gelten als verhindert und dürfen nicht an einer Sitzung teilnehmen. Das entsprechende Ersatzmitglied ist einzuladen. Sollte es keine verfügbaren Ersatzmitglieder geben, bleibt der Platz frei.
Grüße, Daniela aus Stormarn
dschoene
TeilnehmerHallo Wolfgang,
gibt es schon eine Antwort vom VKA?
Das MBG SH sieht diese Aufwandentschädigung nicht mehr vor und es ist auch in der Reform nicht geplant, soweit ich weiß. Auf das BPersVG können wir uns ja nicht berufen.
Grüße
Daniela aus Stormarn
dschoene
TeilnehmerHallo,
wir haben auch ein Konzept.
Bei Interesse schreibt mir bitte direkt:
pr.d.schoenecker@kreis-stormarn.de
Viele Grüße
Daniela aus Stormarn
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