Wir über uns

Lernen Sie uns kennen – wir freuen uns auf Sie!

Was ist die Landesarbeitsgemeinschaft?

Die LAG ist ein Zusammenschluss von Personal- und Gesamtpersonalräten kommunaler Gebietskörperschaften in Schleswig-Holstein. Die gesetzliche Grundlage ergibt sich hierfür aus § 83 Abs. 3 des Mitbestimmungsgesetzes Schleswig-Holstein (MBG SH).

Gegründet worden ist die LAG 1947 und arbeitet seitdem kontinuierlich an aktuellen Themen, um so Einfluss auf Entscheidungen der Politik in den Kommunen und im Land Schleswig-Holstein zu nehmen.

Unsere Ziele für die Mitglieder sind u.a.:

  • Informations- und Erfahrungsaustausch fördern,
  • Personalräte beraten, unterstützen und „vernetzen“,
  • Stellungnahmen erarbeiten,
  • Arbeitsgruppen zu ausgewählten Themen bilden und
  • kooperative und enge Zusammenarbeit u.a. mit Gewerkschaften, dem Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) und anderen Landesverbänden pflegen.

Jeweils im Frühjahr (zweitägig) und im Herbst (eintägig) werden für die Mitglieder der LAG PR Tagungen angeboten.

Mitgliedschaft

Die bei den Gebietskörperschaften sowie deren ausgegründeten Einrichtungen (Eigen- und Regiebetrieben, Anstalten des öffentlichen Rechts) bestehenden Personalräte und Gesamtpersonalräte können auf Antrag und mit Beschluss des jeweiligen Personalrats Mitglied der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG PR) werden.
Seit 2004 beträgt der Mitgliedsbeitrag 130,- Euro pro Jahr.

Habt Ihr als Personalrat Interesse an einer Mitgliedschaft? Hier geht’s zum Beitrittsformular.

Der Vorstand ist für alle Mitglieder und Interessierte über info@lagpr.de erreichbar.